
Keine formale Pflicht – aber praktische Notwendigkeit
Rechtlich gesehen besteht für Unternehmen ohne KI-Einsatz keine Verpflichtung zur Einführung einer KI-Richtlinie im Sinne der KI-Verordnung. Die EU-Regelung richtet sich primär an Anbieter, Nutzer und Inverkehrbringer von KI-Systemen. Dennoch empfehlen Fachleute aus mehreren Gründen eine klare Positionierung.
Mitarbeitende nutzen KI – oft ohne Wissen der Geschäftsführung
Das zentrale Problem: Mitarbeitende greifen zunehmend eigenständig auf KI-Tools wie ChatGPT, Copilot oder DALL·E zurück, häufig ohne offizielle Freigabe. Eine Null-Richtlinie stellt klar, dass der Einsatz solcher Tools untersagt oder nur nach expliziter Genehmigung erlaubt ist. Dies ist entscheidend für die rechtliche Absicherung, denn Unternehmenshaftpflicht- und Cyberversicherungen greifen in der Regel nur, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass Mitarbeitende über das Nutzungsverbot informiert waren.
Fazit: Vorsorge ist besser als Nachsorge
Eine Null-Richtlinie mag auf den ersten Blick paradox erscheinen, bietet Unternehmen jedoch wichtige Sicherheit. Sie sensibilisiert Mitarbeitende, dokumentiert Sorgfaltspflichten der Geschäftsleitung und schützt vor ungewollten Rechtsverstößen in einer zunehmend KI-durchdrungenen Arbeitswelt.