Staat muss Schutzfunktion wahrnehmen
Mit der Zunahme der Zahl der Asylbewerber ist die Zahl der
verheirateten minderjährigen Mädchen in Deutschland und Europa
gestiegen. Zum Umgang mit diesen „Kinderbräuten“ erklärt die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
„Seit Herbst vergangenen Jahres verzeichnen wir zunehmende Zahlen
von minderjährigen Mädchen, die bereits verheiratet sind, meist mit
einem volljährigen Ehemann. Solche Kinderehen passen nicht zu unseren
Werten, zu denen es gehört, dass die Ehe auf einer freiwilligen
Entscheidung mündiger Menschen beruht und nicht durch Verwandte oder
Traditionen vorgegeben wird. In Deutschland ist die Eheschließung
beispielsweise einer 14jährigen mit einem Erwachsenen völlig
inakzeptabel.
Der Staat hat hier eine Schutzfunktion, die er auch gegenüber
minderjährigen Flüchtlingen wahrnehmen muss. Nicht umsonst steht die
Zwangsehe seit 2011 bei uns unter Strafe (§ 237 StGB). Daher sind
solche Eheschließungen nicht ohne weiteres so zu akzeptieren. Wir
müssen an dieser Stelle gesetzgeberischen Handlungsbedarf prüfen,
etwa eine Anhebung der Ehemündigkeit, Änderungen im
Personenstandsrecht oder im internationalen Privatrecht.“
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