KinderRechteForum klagt gegen BMBFSFJ

KinderRechteForum klagt gegen BMBFSFJ
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Das KRF (KinderRechteForum) erhebt Klage gegen den Ablehnungsbescheid des BMBFSFJ. Laut COPSY Studie leidet im Herbst 2025 jedes fünfte deutsche Kind unter einer geringen gesundheitsbezogenen Lebensqualität und psychischen Problemen. Dennoch wurde der Aufbau von niedrigschwelligen Beratungsstrukturen durch das KRF in der Priorisierung zurückgestellt.

Das KRF hat beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) einen Antrag auf Förderung eines Modellvorhabens für das Jahr 2026 gestellt. Unter dem Namen „Modellprojekt 2026 – Hybride Ombuds- und Beratungsstrukturen für mentale Gesundheit und Kinderrechte“ war eine Kombination aus digitalen Angeboten und physischen Standorten geplant. Mit Bescheid vom 09.12.2025 wurden die hierfür in Aussicht gestellten Fördermittel nicht bewilligt.

Das Ministerium begründet die Entscheidung mit einer Priorisierung anhand von „aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen“, die dem Zweck des Kinder- und Jugendplans und deren aktueller Schwerpunktsetzung entsprechen. Ziel sei es, da zu wirken, wo der Bedarf am größten ist.

Den Vorsitzenden der Geschäftsführung Üwen Ergün überrascht diese Positionierung: „Dass das gemeinsam geplante Projekt, dem inhaltlich Bedeutung zugesprochen wurde, am Ende dennoch abgelehnt wird, ist für uns nicht nachvollziehbar.“ Die Begründung des Ministeriums, wonach andere Vorhaben die Förderkriterien „in höherem Maße“ erfüllt hätten, hält das KRF für nicht überzeugend. Ein vergleichbares Angebot existiere bislang nicht. Die bestehenden Strukturen beschränken sich meist auf allgemeine Kinder- und Jugendhilfe oder kurzfristige Erstberatung und seien angesichts des steigenden Bedarfs strukturell überfordert.

Gerade im ländlichen Raum fehlen Therapieplätze und Kinder und Jugendliche warten oft monatelang auf Hilfe. Das Pilotprojekt sollte diese Lücke durch niedrigschwellige Beratung schließen. Das KRF kritisiert, dass das Ministerium die Förderung verweigert, obwohl der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode die Entwicklung einer Strategie zur mentalen Gesundheit für junge Menschen ausdrücklich als Schwerpunkt definiert. Mentale Gesundheit und Kinderrechte würden faktisch nicht als eigenständige Förderpriorität behandelt.

Die Klage zielt daher nicht nur auf den konkreten Ablehnungsbescheid, sondern auf eine grundsätzliche Überprüfung der Förderpraxis und Prioritätensetzung des Ministeriums ab.