Kindeswohl darf nicht verletzt werden

Zum durch die Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Beschneidung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Durch eine gesetzliche Regelung dürfen aus unserer Sicht keine Spielräume eröffnet werden, die das Kindeswohl erheblich verletzen. Jeder Gesetzesentwurf muss sich daher an folgenden fünf Kriterien messen lassen:

* eine ausreichende medizinische Ausbildung der Person, die eine Beschneidung vornehmen darf;
* die Vornahme einer lokalen Betäubung;
* eine umfassende Aufklärung der Eltern durch einen Mediziner über Art, Umfang und Folgen des Eingriffs;
* die Bescheinigung eines Mediziners, dass der Gesundheitszustand des Jungen eine Beschneidung erlaubt;
* ein „natürliches Vetorecht“ älterer Jungen wie vom Deutschen Ethikrat gefordert.

Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69