Kirsch: „Bereits der Wandel muss von Attraktivität geprägt sein“ / BundeswehrVerband überreicht Verteidigungsminister zu Guttenberg „Attraktivitätsagenda 2011“

Die Sparvorgaben für das Bundesministerium der
Verteidigung werden dramatische Umwälzungen in nahezu allen Bereichen
der Bundeswehr zur Folge haben. Auf eine große Zahl von Soldatinnen
und Soldaten wartet eine ungewisse Zukunft. Der Deutsche
BundeswehrVerband stellt sich der Herausforderung. „Bereits der
Wandel muss attraktiv gestaltet sein“, erklärte
DBwV-Bundesvorsitzender Oberst Ulrich Kirsch. Dazu verabschiedete der
DBwV-Bundesvorstand am 24. Juni die „Attraktivitätsagenda 2011“.
Oberst Kirsch überreichte die Agenda heute Verteidigungsminister
Karl-Theodor zu Guttenberg und dem Wehrbeauftragten des Deutschen
Bundestages, Hellmut Königshaus. In dieser Woche wird er das Papier
auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Vorsitzenden des
Verteidigungsausschusses, Susanne Kastner, übergeben. Die
Attraktivitätsagenda des DBwV sei „knapp, präzise und teuer“, sagte
Verteidigungsminister zu Guttenberg nach der Überreichung am Montag.
Aber selbstverständlich koste Attraktivität Geld.

Mit der Attraktivitätsagenda zeigt der DBwV auf, dass die
Gestaltung der sozialen Rahmenbedingungen mit Blick auf die
Einsatzbereitschaft und Durchhaltefähigkeit der Streitkräfte – und
nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels – von
überlebenswichtiger Bedeutung ist. Die erforderlichen Haushaltsmittel
müssen bereitgestellt werden – „denn Attraktivität in dem von uns
verstandenen Sinne ist nicht durch Eigenoptimierung und schon gar
nicht zum Nulltarif zu haben“, erklärte Kirsch. Der Deutsche
BundeswehrVerband werde seine Attraktivitätsagenda den nun
anlaufenden Planungs- und Entscheidungsprozessen flexibel anpassen
und sie konstruktiv fortschreiben. „Der sozialverträgliche Umbau der
Streitkräfte, ein attraktiver Dienst, aber auch die Weiterentwicklung
der Beteiligungsrechte werden dabei stets der entscheidende Maßstab
sein.“

Zu den zentralen Forderungen des DBwV in der Attraktivitätsagenda
gehören:

Eine weiterhin grundsätzliche Kontingentdauer von vier Monaten mit
anschließend ausreichender einsatzfreier Zeit

Ein Wahlrecht zwischen der Umzugskostenvergütung (UKV) und der
dauerhaften Gewährung von Trennungsgeld (TG). Eine nur vorübergehende
Zahlung von Trennungsgeld führt dazu, dass bei fehlender dienstlicher
Unterkunft nach Wegfall des TG-Anspruchs der Soldat mit eigenen
Mitteln eine Zweitwohnung finanzieren muss.

Eine gesetzliche „Arbeitszeitverordnung für Soldatinnen und
Soldaten“. Denn sie stellen weiterhin die einzige Berufsgruppe ohne
gesetzliche Arbeitszeitregelung dar. Viele Soldatinnen und Soldaten
leisten 60 bis 70 Stunden Dienst ohne einen angemessenen Ausgleich.

Die Planstellen müssen in dem Umfang, wie er im jeweiligen
Personalstrukturmodell vorgesehen ist, zur Verfügung gestellt werden.

Pressekontakt:
Wilfried Stolze, Tel.: 030/80470330