Knackpunkt Aufzeichnungspflicht

Ab 2015 werden laut BMAS voraussichtlich 3,7 Millionen Menschen vom
Mindestlohn profitieren. Immer mehr Arbeitgeber protestieren und sehen
speziell die erweiterte Aufzeichnungspflicht als Problem. Diese gilt jetzt
branchenunabhängig für alle geringfügig Beschäftigten sowie für alle
sofortmeldepflichtigen Arbeitnehmer zum Beispiel im Baugewerbe, in der
Speditionsbranche oder in der Gebäudereinigung. Auch Entleiher im
Bereich Zeitarbeit sind betroffen. Speziell für kleine Unternehmen oder
Branchen mit flexiblen Arbeitszeiten und/oder hohem Personalaufwand
sei die Aufzeichnungspflicht nicht realisierbar, klagen Branchenverbände.

Sie müssen eine Lösung finden – also tun Sie es schnell
Fakt ist – wenn der Mindestlohn greifen soll, müssen Geld und
Stundenzahl zusammenpassen. Daher wird die Aufzeichnungspflicht
bleiben, auch wenn jetzt nachgebessert werden soll.

Im Prinzip reicht es, wenn Beginn, Ende und Dauer der täglichen
Arbeitszeit auf einem Zettel händisch erfasst werden. Allerdings schafft
schon eine schlanke Softwarelösung erheblich mehr: Mehr
Datensicherheit, mehr Transparenz sowie leichtere Dokumentation durch
bessere Möglichkeiten zur Weitergabe der Daten. Durch flexible
Erweiterungen lassen sich zudem branchenspezifische Herausforderungen
einfacher umsetzen – Self-Services z. B. ermöglichen es jedem
Mitarbeiter, seine Zeiten selbst zu buchen und jederzeit einzusehen.
Sogar über sein Smartphone.

VEDA HR Zeit – pur und schnell einsetzen
Für Neustarter in der Zeiterfassung hat VEDA Bundle geschnürt, die sie
sehr schnell und einfach „lauffähig“ machen, z. B. für 50 Mitarbeiter:
– Software Basispaket VEDA HR Zeit
– Zeiterfassungs-Terminal KABA B-web 9610 mit modernem Touch-Screen
– 50 Schlüsselanhänger (Transponder) als Erfassungsmedium
– Dienstleistungspaket bereits inklusive:
Installation und Einrichtung zur Erfassung
der IST-Zeiten (Kommen / Gehen / Dauer)
– Im Paket: 5.942 Euro

Interessant sind diese Paket-Lösungen auch und gerade für VEDA HR
Engelt-Kunden, da sie ohne Installationsaufwand von Synergien
profitieren, erklärt Urban Isenmann, Projektleiter bei der VEDA GmbH,
der sich intensiv mit den Auswirkungen des MiLoG auf die Zeiterfassung
beschäftigt und rät: „Ob Arbeitgeber den Mindestlohn ordnungsgemäß
berechnen, wird künftig vom Zoll überprüft. Es ist also gut möglich, dass
die Zollfahnder einen Blick in Ihre Lohnunterlagen werfen wollen. Wäre es
nicht schön, für weniger als 6.000 Euro eine Lösung zu haben, mit der Sie Ihrer Nachweispflicht auf Knopfdruck nachkommen und so
Strafzahlungen von bis zu 30.000 Euro vermeiden können?“

VEDA-WEBINAR „Der Aufzeichnungspflicht im MiLoG nachkommen“
Dienstag, 28.4.2015 um 14.00 Uhr
Mittwoch, 29.4.2015 um 10.00 Uhr
Kostenfreie Anmeldung unter veda.net