Im Jahr 2017 wurden bundesweit 21 800 im Ausland
erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt
gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation
anerkannt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt,
waren das knapp 14 % mehr Anerkennungen als im Vorjahr (19 200). 13
600 Anträge wurden 2017 als vollständig, 8 200 Anträge als
eingeschränkt gleichwertig beschieden. Darunter fallen vor allem
Bescheide mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme sowie Bescheide der
teilweisen Gleichwertigkeit. 930 Anträge wurden zurückgezogen,
negativ beschieden wurden 470 Anträge.
Die Angaben entstammen der amtlichen Datenerhebung auf Grundlage
von § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG). Das
BQFG regelt die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren
Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht unterliegen. Insgesamt
bearbeiteten die für die Anerkennung zuständigen Stellen während des
Jahres 2017 rund 31 100 Anerkennungsverfahren, darunter 25 000
Neuanträge. Das waren gut 14 % mehr bearbeitete Anerkennungsverfahren
als im Jahr 2016 (27 300). Zu 8 000 dieser laufenden Anträge war Ende
2017 noch keine Entscheidung gefallen.
Während die Anerkennungsverfahren von in der Europäischen Union
erworbenen Abschlüssen gegenüber dem Vorjahr um 11 % gesunken sind,
erhöhten sich die Verfahren für Berufsabschlüsse aus dem übrigen
europäischen Ausland um 31 % und dem außereuropäischen Ausland um 36
%. Damit teilte sich 2017 die Anzahl der Anerkennungsverfahren in
etwa gleichmäßig auf Abschlüsse aus den drei Regionen auf. Am
häufigsten wurden Anträge von Personen bearbeitet, die ihre
Ausbildung in Syrien (3 600) abgeschlossen haben. Ihre Zahl hat
gegenüber dem Vorjahr um 80 % zugenommen. Dahinter folgen
Anerkennungsverfahren zu Abschlüssen aus Bosnien-Herzegowina (3 100,
+41 %) und Serbien (2 400, +56 %).
Die mit großem Abstand meisten Anerkennungsverfahren betrafen wie
in den Vorjahren medizinische Gesundheitsberufe. Aus dieser
Berufsgruppe stammten allein 23 500 der im Jahr 2017 bearbeiteten
Verfahren. Darunter bezogen sich 10 700 Anerkennungsverfahren auf
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen beziehungsweise -pfleger, 8 000
auf Ärztinnen beziehungsweise Ärzte und 1 100 auf
Physiotherapeutinnen beziehungsweise -therapeuten.
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