Koalition reagiert endlich auf Datenschutzskandale

Zum Kabinettsbeschluss ueber den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Beschaeftigtendatenschutzes erklaeren die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin Anette Kramme und der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach:

Nach dem Gesetzentwurf der Koalition waeren die heimlichen Ueberwachungspraktiken, die Lidl, die Deutsche Bahn oder Burger King letztes Jahr fuer ihre Beschaeftigen verwendet haben, erfreulicherweise nicht mehr erlaubt, dafuer koennen Beschaeftigte jetzt um so intensiver offen und permanent ueberwacht werden. Das setzt sie verstaerktem Leistungsdruck aus.

Es ist nicht mehr erlaubt, Beschaeftigte heimlich per Video zu ueberwachen, Persoenlichkeitsprofile von ihnen zu erstellen oder private Telefongespraeche mitzuhoeren, wie im urspruenglichen Entwurf noch vorgesehen war. Dieser wurde entscheidend nachgebessert.

Dafuer bleibt der Entwurf an anderen Stellen aber sogar hinter geltendem Recht zurueck: Er erlaubt eine offen gekennzeichnete Videoueberwachung von Beschaeftigten zur Qualitaetskontrolle, deren permanente Ortung per GPS zur Einsatzkoordinierung und eine unbeschraenkte Einsicht in dienstliche E-Mails sowie eine zeitlich beschraenkte Detektivueberwachung.

Die angekuendigten Lockerungen gehen damit deutlich ueber den Zweck der Korruptionsbekaempfung hinaus. Die Botschaft, die durch die Datenschutzskandale vermittelt wurde, dass Beschaeftigte seitens ihrer Arbeitgeber groesstes Misstrauen verdienen, enthaelt auch der Regierungsentwurf.
Leistungsbereitschaft und -faehigkeit der Beschaeftigten foerdert eine Atmosphaere des Misstrauens nicht.

Wenn es um Korruptionsbekaempfung geht, setzen wir uns dafuer ein, ein umfassendes, abgestimmtes Konzept zu erstellen, dass auch etwa Vergabepraktiken unter die Lupe nimmt und Regelungen zum Schutz fuer Beschaeftigte schafft, die Skandale in ihrem Betrieb oeffentlich machen wollen. Denn Korruption wird nicht vor allem durch abhaengig Beschaeftigte veruebt.

Das Arbeitsverhaeltnis ist ein besonderes Abhaengigkeitsverhaeltnis und erfordert daher eindeutige Regelungen zum Schutz der Beschaeftigten. Der Gesetzentwurf ist nicht eindeutig im Hinblick auf die Pruefmassstaebe und Zulaessigkeit der Datenerhebung. Er laesst Arbeitgebern durch Auslegung von Begriffen wie beispielsweise „erforderlich, geeignet, verhaeltnismaessig“ grossen Spielraum und muss nachgebessert werden.

Eine eigenstaendige gesetzliche Regelung fuer Arbeitgeber und Beschaeftigte sollte klare und verstaendliche Regelungen schaffen. Offensichtlich ist nicht die Sicherung des allgemeinen Persoenlichkeitsrechts von Beschaeftigten vorrangige Zielsetzung, sondern Unternehmen eine Erlaubnis zur Nutzung von Beschaeftigtendaten zur Korruptionsbekaempfung und Compliance-Ueberwachung zu verschaffen.

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