Kölner Stadt-Anzeiger: Bochum droht wegen Sami A. Zwangsgeld von 45000 Euro – Stadt kann Einreisesperre nicht aufheben

Köln. Im Zuge der juristischen Auseinandersetzungen
um den abgeschobenen islamistischen Gefährder Sami A. droht dem
Ausländeramt Bochum inzwischen die Zahlung von Zwangsgeld in Höhe von
45000 Euro. Dies bestätigte Klaus Weisel, Sprecher des
Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“
(Dienstag-Ausgabe). Demnach hat die Anwältin des radikal-islamischen
Predigers aus Bochum gleich dreimal entsprechende Bußen beantragt,
weil die Stadt sich trotz richterlicher Beschlüsse nicht ausreichend
bemüht habe, den tunesischen Staatsbürger aus seiner Heimat
zurückzuholen. In einem Fall muss das Oberverwaltungsgericht Münster
nun über die Vollstreckung der ersten Geldauflage von 10000 Euro
entscheiden. Nach Informationen der Zeitung kann die Stadt Bochum die
Einreisesperre gegen den 44-Jährigen aber nicht selbst aufheben
lassen. Diese Aufgabe obliegt dem Bundesverwaltungsamt.

Wie weiter zu erfahren war, soll das Auswärtige Amt (AA) eine
diplomatische Initiative gestartet haben. Demnach bemühen sich
deutsche Stellen um eine Garantie aus Tunis, die etwaige Folter von
Sami A. ausschließt. In einem ähnlich gelagerten Fall hatte das
Bundesverfassungsgericht nach entsprechender Zusage entschieden,
einen tunesischen Terrorverdächtigen abzuschieben, dem die
Todesstrafe gedroht hätte.

https://www.ksta.de/31104408

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