Kölner Völkerstrafrechtler Claus Kreß stellt den 
türkischen Staatspräsidenten wegen der türkischen Militäroperation in
Syrien unter den Verdacht eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges
   Köln. Der Kölner Völkerstrafrechtler Claus Kreß stellt den 
türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan wegen der 
türkischen Militäroperation in Syrien unter den Verdacht eines 
völkerrechtswidrigen Angriffskrieges. Erdogan „könnte sich wegen 
seiner Anordnung des Gewalteinsatzes des Verbrechens der Aggression 
(früherer Begriff: Angriffskrieg) strafbar gemacht haben und durch 
die Aufrechterhaltung dieser Anordnung weiterhin strafbar machen“, 
schreibt der Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht der 
Universität zu Köln in einem Gastbeitrag für den „Kölner 
Stadt-Anzeiger“ (Montag-Ausgabe). Damit könnte Erdogan ein Fall für 
den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag werden.
   Beklemmend viel deute darauf hin, dass es sich bei der offiziellen
türkischen Bezeichnung „Friedensquelle“ für die Intervention im 
Nachbarland „um die hochgradig zynische Beschönigung eines brachialen
militärischen Vorgehens handelt, das sich zu einem blutigen Desaster 
auswachsen könnte“, so Kreß. Selbst auf der Grundlage einer für die 
Türkei günstigen Auslegung des Selbstverteidigungsrechts ist nach 
Ansicht des international anerkannten Spezialisten nicht erkennbar, 
dass „Friedensquelle“ im Einklang mit dem Völkerrecht steht.
   Kreß, der wissenschaftliches Mitglied der deutschen 
Regierungsdelegationen bei den Verhandlungen zum Internationalen 
Strafgerichtshof war, kritisierte aber auch die Reaktion des Westens 
und insbesondere der Nato-Partner der Türkei, also auch Deutschlands.
„Das Völkerrecht in diesem Fall nicht präventiv in Stellung gebracht 
zu haben, ist ein schwerwiegendes kollektives Versäumnis“, so Kreß. 
„Ist kollektives völkerrechtliches Schweigen die Reaktion darauf, 
dass das Gewaltverbot im hellsten Licht der Weltöffentlichkeit massiv
in Frage gestellt wird, so droht der Eckstein der internationalen 
Rechtsordnung ins Wanken zu geraten.“
   Es sei nicht ersichtlich, dass die Türkei von ihren 
Bündnispartnern öffentlich aufgefordert worden wäre, der 
Weltöffentlichkeit die Vereinbarkeit ihrer in Aussicht gestellten 
Militäroperation mit dem Völkerrecht nachprüfbar zu begründen. 
„Selbst als der türkische Gewalteinsatz begonnen hatte, kam das 
Völkerrecht in  der Kritik der Nato nicht vor. Man überließ es dem 
syrischen Gewaltherrscher Baschar al-Assad, der selbst im Verdacht 
steht, für zahlreiche völkerrechtliche Verbrechen verantwortlich zu 
sein, auf eben dieses Völkerrecht hinzuweisen. So mutig waren im 
–Westen– bislang nur Liechtenstein und die Schweiz.“
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