Kölner Stadt-Anzeiger: Ermittlungsverfahren gegen Stabsfeldwebel wegen Vorfalls in Afghanistan

Der Stabsfeldwebel, der am Freitag voriger Woche
einen Kameraden in Nordafghanistan mit der Waffe bedrohte, kehrt auf
Befehl seines Disziplinarvorgesetzten nach Deutschland zurück und
muss sich dort einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft
stellen. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitag-Ausgabe)
unter Berufung auf das Verteidigungsministerium und die
Staatsanwaltschaft Kempten. Der Soldat vom Gebirgsjägerbataillon 232
in Bischofswiesen werde „repatriiert“, sagte ein
Ministeriumssprecher. Das sei in solchen Fällen ein normaler
Vorgang. Über weitere Disziplinarmaßnahmen sei noch nicht
entschieden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kempten erklärte,
gegen den Mann werde nach einer Anzeige der Bundeswehr ermittelt
wegen des Verdachts auf Bedrohung. Er müsse nach Paragraph 241
Strafgesetzbuch mit einem Jahr Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe
rechnen. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil am 17. Dezember
bei einem ähnlichen Zwischenfall ein Soldat ums Leben kam.

Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de