Kölner Stadt-Anzeiger: Früherer NRW-Verfassungsgerichtspräsident für ärztliche „Hilfe zum Sterben“ – Michael Bertrams: Letztes Mittel im Strafrecht ermöglichen

In der Debatte über die rechtlichen Regelungen zur
Sterbehilfe plädiert der frühere Präsident des
Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams,
für die gesetzliche Zulassung einer ärztlichen „Hilfe zum Sterben“.
Diese sollte „als letztes Mittel“ möglich sein, „sofern der Patient
den Tod frei verantwortlich und nachhaltig wünscht“, schreibt
Bertrams in einem Beitrag für den „Kölner Stadt-Anzeiger“
(Donnerstag-Ausgabe). Der Jurist gehört auch der Kirchenleitung der
Evangelischen Kirche von Westfalen an. Als rechtliche Grundlage, so
Bertrams weiter, müsste der Gesetzgeber den Paragrafen 216 im
Strafgesetzbuch (Tötung auf Verlangen) so ergänzen, dass der Arzt bei
Patienten mit einer unheilbaren Krankheit und einem palliativ nicht
zu lindernden unerträglichen Leiden zu einer straffreien Sterbehilfe
berechtigt wäre.

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