Der Kölner Erzbischof, Kardinal Joachim Meisner, hat
den umstrittenen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Sterbehilfe als endgültige
Abkehr von der Unantastbarkeit menschlichen Lebens und als Preisgabe
der Menschenwürde kritisiert. „Gleich einer Wanderdüne“ habe sei „ein
Eingriff nach dem anderen“ erfolgt, „bis wir nun an einem Punkt
angelangt sind, in dem man mit vollem Ernst meint, an einen lebenden,
wenn auch kranken Menschen Hand anlegen zu können“, schreibt Meisner
[im „Kölner Stadt-Anzeiger“] (Mittwoch-Ausgabe). Er sieht die
Bundesrepublik an einer „letzten Station“ angelangt, wohingegen
hierzulande bisher „immer noch die Unantastbarkeit des menschlichen
Lebens bis zu seinem Tod“ gegolten habe. „Für das Ende des
menschlichen Lebens gilt das gleiche wie für seinen Beginn: Wir haben
keine Verfügung darüber und dürfen sie uns auch nicht anmaßen – es
sei denn um den Preis unserer menschlichen Würde“, so Meisner weiter.
Aktive Sterbehilfe dürfe es daher grundsätzlich nicht geben.
Stattdessen fordert der 73-Jährige verstärkte Aufklärung über
Schmerztherapie, Palliativmedizin und die Arbeit von Hospizen sowie
eine intensivierte Sterbebegleitung. „Der Mensch soll an der Hand des
Menschen sterben, nicht aber durch seine Hand“, so Meisner. Dazu
gehöre zweifellos auch eine effektive Schmerztherapie, „auch wenn
dies unter Umständen das Leben des Patienten verkürzt“, so Meisner.
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