Das Land Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass 
Fahrverbote in Städten frühestens im Jahr 2020 verhängt werden 
können. Die Restriktionen könnten erst in Kraft treten, wenn der 
Jahresmittelwert des Schadstoffausstoßes für Stickoxide an den 
Messstellen in NRW feststehe, teilte das Ministerium auf Anfrage des 
„Kölner Stadt-Anzeiger“ (Samstag-Ausgabe) mit. Die sei im 
europäischen Umweltmonitoring festgelegt und habe damit zu tun, dass 
die Schadstoffwerte im Frühling und Herbst wegen der 
Inversions-Wetterlagen in der Regel höher liegen. Der Mittelwert für 
2019 könne naturgemäß aber erst am Ende des Jahres errechnet werden, 
so das Ministerium. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet sagte der 
Zeitung, das Land werde „jedes Rechtsmittel ausschöpfen, um 
unverhältnismäßige Fahrverbote zu verhindern“. Sollten die Richter 
jedoch am Ende trotz aller Nachbesserungen der Luftreinhaltepläne 
Fahrverbote aussprechen, „werden wir das als Landesregierung 
respektieren“.
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