Die sieben Messpunkte, an denen die höchsten
Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen in NRW festgestellt
werden, wurden rechtskonform aufgestellt. Das geht nach
Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Samstag-Ausgabe) aus einer
Untersuchung hervor, die der TÜV Rheinland und der Deutsche
Wetterdienst für das Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz erstellt hat. In dem Gutachten heißt es, es hätten
sich „keine Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben“ ergeben. In
NRW gibt es 57 kontinuierlich messende Probestellen. Die Begutachtung
der restlichen Standorte steht noch aus. Die Debatte über die
richtige Aufstellung spielt im Zusammenhang mit möglichen
Diesel-Fahrverboten einer Rolle. Kritiker hatten behauptet, die
Standorte der Messstationen würden die tatsächliche Luftbelastung an
den Standorten verzerren. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser
(CDU) kündigte kurz nach ihrer Amtsübernahme eine Überprüfung an. Die
ersten Ergebnisse ändern gleichwohl nichts an der juristisch
ungeklärten Situation. Die Luftqualitätsrichtlinie der EU fordert
ausdrücklich, dass alle Ergebnisse unionsweit vergleichbar sein
müssen. Da die Messstationen in anderen Ländern wie Griechenland
deutlich weiter vom Fahrbahnrand entfernt aufgestellt wurden,
zweifeln Juristen wie der Bonner Rechtswissenschaftler Wolfgang
Durner eine Vergleichbarkeit an. https://www.ksta.de/nrw/grenzwerte-f
uer-stickstoffdioxid-messpunkte-in-nrw-wurden-vorschriftsmaessig-aufg
estellt-31162438
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