Der Parteienrechtler Martin Morlok hat die
Zusatzzahlungen an Bundestagsabgeordnete in besonderen Funktionen
verteidigt. „Dass man die Arbeitspferde im Parlament finanziell
besser stellt, ist in unserer Art von Gesellschaft, in der Leistung
durch Geld belohnt wird, nicht skandalös“, sagte er dem „Kölner
Stadt-Anzeiger“ (Freitag-Ausgabe). Zwar sei es richtig, dass das
Bundesverfassungs-gericht im Jahr 2000 Zusatzzahlungen nur an den
Parlaments-präsidenten, seine Stellvertreter und die
Fraktionsvorsitzenden erlaubt habe, so Morlok. Diese Entscheidung
grenze allerdings an „egalitären Fundamentalismus“, der bei seinen
Grundsätzen die Realität aus den Augen verliere. So hätten etwa die
Parlamentarischen Geschäftsführer einen „Knochenjob“. Morlok ist
Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Parteienrecht
und Parteienforschung in Düsseldorf. Der „Stern“ hatte berichtet, 100
der 622 Bundestagsabgeordneten kämen in den Genuss von
Zusatzzahlungen.
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