Köln – Der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für
Ernährung und Verbraucherschutz hat seine Forderungen nach einer
Neuformulierung für die Mindesthaltbarkeit von Lebensmitteln trotz
der ablehnenden Haltung des CSU-geführten
Bundesverbraucherschutzministeriums bekräftigt. Es sei nicht
hinnehmbar, dass jedes Jahr Millionen Tonnen verzehrfähiger
Lebensmittel in die Mülltonen wanderten, „nur weil das
Mindesthaltbarkeitsdatum leicht überschritten wurde“, sagte
Hans-Michael Goldmann dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwochausgabe).
Der Begriff suggeriere „ein „Verfallsdatum“ und damit eine
Wegwerffrist“ und trage damit zur überflüssigen Vernichtung von
Lebensmittel bei. Stattdessen sollten Haltbarkeitshinweise den
Verbrauchern signalisieren, dass sehr viele Lebensmittel auch über
das angegebene Datum hinaus bedenkenlos verzehrt werden könnten.
„Ich plädiere deshalb dafür, alle Lebensmittel mit zwei Angaben zu
versehen: Voller Genuss bis zum Tag x, und essbar bis zum Tag y“, so
der FDP-Politiker weiter. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse
Aigner hatte zur Änderungen des Mindesthaltbarkeitsdatums mit Hinweis
auf einheitliche EU-Vorschriften abgelehnt. Dessen ungeachtet
kündigte Goldmanne an, seine Vorschläge am heutigen Mittwoch im
zuständigen Bundestagsausschuss einzubringen.
Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de
Weitere Informationen unter:
http://