Der Vorstoß der NRW-Landesregierung für eine bessere Abwehr 
von Drohnen sollte von den anderen Ländern und der Bundesregierung aufgegriffen 
werden. Selbstverständlich sollte es europaweit vorgeschrieben werden, dass 
diese unbemannten Fluggeräte es praktisch automatisch unterlassen, in der Nähe 
von Flughäfen oder Haftanstalten zu fliegen. Es ist ein Ärgernis, dass die EU es
noch nicht vorgeschrieben hat, dass Drohnen so programmiert werden müssen, dass 
sie nicht mehr in Verbotszonen eindringen können. Praktisch jede Drohne 
navigiert mit Hilfe von GPS, also kann auch jedes Gerät per Software diktiert 
bekommen, dass es bestimmte Gebiete meiden muss. Das kann Leben retten: Wenn 
Drohnen im vergangenen Jahr 125-mal startenden oder landenden Jets so nahe 
kamen, dass die Piloten sich behindert fühlten, dann zeigt dies, dass jederzeit 
eine Katastrophe droht.
Trotzdem sollten von der Anti-Drohnen-Initiative aus NRW keine Wunder erwartet 
werden. Erstens wird es lange dauern, bis eine Pflicht zum Einprogrammieren von 
Sperrgebieten zur Pflicht wird. Zweitens ist zu befürchten, dass es vielen 
Nutzern gelingt, eine Flugsperre für bestimmte Zonen auszuschalten. Früher 
wurden Mofas frisiert, um sie schneller als erlaubt zu machen, künftig werden 
Drohnen manipuliert.
Hinzu kommt ein Sonderproblem beim Schutz der Haftanstalten: Selbst wenn künftig
verkaufte Drohnen eine Überflugsperre haben, werden Komplizen von inhaftierten 
Straftätern noch lange gebrauchte Drohnen erwerben können, mit denen sie dann 
doch Drogen oder Waffen zustellen können. NRW-Justizminister Peter Biesenbach 
(CDU) ist also für seine Initiative zu loben, doch die Haftanstalten des Landes 
müssen gleichzeitig auch an der internen Drohnenabwehr arbeiten.
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