Die Gemeinden und Gemeindeverbände in 
Deutschland waren beim nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2017
mit 269,2 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt, entsprach dies einer Pro-Kopf-Verschuldung von 3
519 Euro. Bei der kommunalen Pro-Kopf-Verschuldung gab es große 
regionale Unterschiede.
   Bei der Berechnung der Ergebnisse dieser integrierten 
Modellrechnung wurden alle öffentlich bestimmten unmittelbaren und 
mittelbaren Beteiligungen der Kommunen einbezogen. Die Schulden 
umfassen daher die kommunalen Anteile an den Verbindlichkeiten aller 
Kern- und Extrahaushalte sowie der sonstigen öffentlichen Fonds, 
Einrichtungen und Unternehmen. Da die ausgegliederten Einheiten in 
einigen Ländern besser erfasst werden, sind Vergleiche zum Vorjahr 
nur eingeschränkt möglich.
   Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung wiesen die Gemeinden und 
Gemeindeverbände des Saarlands mit 6 844 Euro auf, gefolgt von den 
Kommunen Hessens (5 189 Euro) und Nordrhein-Westfalens (4 555 Euro). 
Die geringste Pro-Kopf-Verschuldung gab es für die Kommunen in Bayern
(2 378 Euro), Sachsen (2 567 Euro) und Schleswig-Holstein (2 671 
Euro).
   Die fünf kreisfreien Städte mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung
lagen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Darmstadt 
war zum Jahresende 2017 mit 14 581 Euro pro Kopf verschuldet, gefolgt
von Kaiserslautern (11 477 Euro), Mainz (11 321 Euro), Mühlheim an 
der Ruhr (11 320 Euro) und Pirmasens (11 303 Euro). Die fünf am 
geringsten verschuldeten kreisfreien Städte kamen aus Sachsen, Bayern
und Niedersachsen. Dresden war mit 1 478 Euro pro Kopf verschuldet, 
Amberg mit 1 536 Euro, Braunschweig mit 1 640 Euro, Memmingen mit 1 
657 Euro und Kaufbeuren mit 1 710 Euro. Im Durchschnitt wiesen 
kreisfreie Städte Ende 2017 eine Pro-Kopf-Verschuldung von 5 437 Euro
auf.
   Wird jeweils die Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden mit 
einbezogen, ist es eingeschränkt möglich, Landkreise beziehungsweise 
Kreisgebiete in Deutschland zu vergleichen. Die fünf am höchsten 
Pro-Kopf verschuldeten Kreisgebiete stellte das Saarland mit dem 
Regionalverband Saarbrücken (8 823 Euro), Sankt Wendel (7 128 Euro) 
und dem Saarpfalz-Kreis (6 566 Euro) sowie Rheinland-Pfalz mit Kusel 
(7 662 Euro) und Hessen mit dem Hochtaunuskreis (6 435 Euro). Die 
fünf Kreisgebiete mit der geringsten Pro-Kopf-Verschuldung lagen alle
in Bayern. Die Schulden im Kreisgebiet Neumarkt in der Oberpfalz 
lagen bei 558 Euro pro Kopf, gefolgt von Eichstätt (564 Euro), 
Landshut (715 Euro), Roth (793 Euro) und Regensburg (798 Euro). Die 
durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung für alle deutschen 
Kreisgebiete unter Berücksichtigung der Schulden der angehörigen 
Gemeinden betrug 2 780 Euro.
   Weitere Ergebnisse und methodische Erläuterungen enthält der 
Tabellenband „Integrierte Schulden der Gemeinden und 
Gemeindeverbände“ für 2017. Er steht im gemeinsamen Statistikportal 
der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Download zur 
Verfügung. Weitere regionale Auswertungen enthalten die 
Internetangebote der Statistischen Ämter der Länder.
Methodische Hinweise
   Um einen von Ausgliederungsentscheidungen möglichst unabhängigen 
Vergleich zu ermöglichen, wurden in die integrierte Berechnung 
zusätzlich zu den Schulden der kommunalen Kern- und Extrahaushalte 
auch die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und
Unternehmen einbezogen, an denen die Kommunen unmittelbar oder 
mittelbar beteiligt sind. Alle Beteiligungen wurden anteilig 
entsprechend den Beteiligungsverhältnissen zugerechnet und beinhalten
nicht die Haftungsbeziehungen der Kommunen. Eine Gegenüberstellung 
mit den kommunalen Vermögen war wegen fehlender Angaben zu den 
sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nicht 
möglich. Aufgrund der von den Statistischen Ämtern des Bundes und der
Länder durchgeführten Grundbefragung hat sich die Datenqualität 
gegenüber der bisherigen Modellrechnung erhöht. Es wurden 
ausschließlich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich in die 
Berechnung einbezogen. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören 
Kreditinstitute, der sonstige inländische Bereich – wie zum Beispiel 
private Unternehmen – und der sonstige ausländische Bereich. Schulden
von nicht-mehrheitlich öffentlich bestimmten Einheiten 
beziehungsweise von Einheiten mit Sitz im Ausland wurden statistisch 
nicht erhoben und konnten daher nicht einbezogen werden.
   Die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg wurden nicht 
berücksichtigt, da sie in den amtlichen Finanzstatistiken nicht der 
kommunalen, sondern der Länder-Ebene zugeordnet werden.
   Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere 
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des 
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell 
zu finden.
Weitere Auskünfte:
Öffentliche Schulden, öffentliches Vermögen,  
Telefon: +49 (0) 611 / 75 46 70
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