Die Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne
Stadtstaaten) wiesen im ersten Halbjahr 2018 einen
Finanzierungsüberschuss von insgesamt fast 0,8 Milliarden Euro auf.
Dieses Ergebnis beruht auf den methodischen Abgrenzungen der
Finanzstatistiken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, hatte sich im ersten Halbjahr 2017 ein Überschuss von 0,6
Milliarden Euro ergeben. Der Finanzierungsüberschuss der Kommunen
setzt sich zusammen aus Kern- und Extrahaushalten: Bei den
Kernhaushalten gab es im ersten Halbjahr 2018 wie schon im
Vergleichszeitraum ein Finanzierungsdefizit von rund 0,1 Milliarden
Euro. Die Extrahaushalte hatten im ersten Halbjahr 2018 einen
Finanzierungsüberschuss in Höhe von 0,9 Milliarden Euro (im Vorjahr
+0,7 Milliarden Euro).
Die Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich
ihrer Extrahaushalte beliefen sich im ersten Halbjahr 2018 auf rund
123,5 Milliarden Euro. Damit waren sie um 4,8 % höher als im ersten
Halbjahr 2017. Die Steuereinnahmen stiegen erneut deutlich um 5,1 %
auf 43,0 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2018 an. An
Gewerbesteuern (netto) als wichtigster Steuerart wurden 23,4
Milliarden Euro (+5,8 %) eingenommen. Auf die Grundsteuern entfielen
6,5 Milliarden Euro (+1,2 %). Das waren 15,0 % der gesamten
kommunalen Steuereinnahmen im ersten Halbjahr 2018. Die aktuellen
Bemessungsgrundlagen der Grundsteuern wurden am 10. April 2018 vom
Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig beurteilt und werden
zurzeit reformiert.
Die kommunalen Ausgaben stiegen im ersten Halbjahr 2018 mit +4,7 %
auf 122,7 Milliarden Euro nur geringfügig langsamer als die
Einnahmen. Dabei sind die Ausgaben für Sozialleistungen im ersten
Halbjahr 2018 gegenüber dem Vergleichszeitraum mit +1,5 % auf 29,9
Milliarden Euro unterdurchschnittlich gewachsen. Differenziert nach
Ausgabearten zeigen sich hier unterschiedliche Entwicklungen: So
gingen die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 26,0 %
oder 0,5 Milliarden Euro auf 1,5 Milliarden Euro zurück, was auf den
Abschluss von Asylverfahren zurückzuführen ist. Auch die Leistungen
an Arbeitsuchende (SGB II) waren mit -3,1 % rückläufig und beliefen
sich damit auf 6,4 Milliarden Euro. Diesen Rückgängen standen
Zuwächse bei den Sozialhilfeleistungen (SGB XII) um 4,6 % auf 14,7
Milliarden Euro sowie bei der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) um
1,8 % auf 5,8 Milliarden Euro gegenüber.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
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