Kommunen mit 9,8 Milliarden Euro Finanzierungsüberschuss im Jahr 2018

Die Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne
Stadtstaaten) wiesen im Jahr 2018 einen Finanzierungsüberschuss von
insgesamt 9,8 Milliarden Euro auf. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) auf Grundlage der vierteljährlichen Kassenstatistik weiter
mitteilt, wurde damit der Rekordüberschuss des Jahres 2017 von 10,7
Milliarden Euro nicht erreicht. Das Ergebnis liegt aber noch immer
weit über dem Wert von 5,4 Milliarden Euro aus dem Jahr 2016.

Der Finanzierungsüberschuss der Kommunen setzt sich aus Kern- und
Extrahaushalten zusammen: Bei den Kernhaushalten gab es im Jahr 2018
einen Überschuss in Höhe von 8,7 Milliarden Euro, er war damit um
rund 1,0 Milliarden Euro geringer als im Vorjahr. Die Extrahaushalte
hatten im Berichtsjahr 2018 einen Finanzierungsüberschuss in Höhe von
rund 1,2 Milliarden Euro nach 1,3 Milliarden Euro im Vorjahr.

Unternehmen bescheren Gemeinden ein Plus von 5,4 % bei der
Gewerbesteuer

Die Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich
ihrer Extrahaushalte beliefen sich im Jahr 2018 auf rund 269,9
Milliarden Euro. Damit waren sie um 4,4 % höher als 2017. Die
Steuereinnahmen stiegen erneut deutlich um 5,5 % auf 101,2 Milliarden
Euro im Jahr 2018 an. An Gewerbesteuern (netto) als wichtigster
Steuerart wurden 42,2 Milliarden Euro (+5,4 %) eingenommen. Der
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer dient zunehmend als Instrument zur
Übertragung von Mitteln des Bundes an die Gemeinden. Er nahm infolge
des ab 2018 geltenden Verteilungsschlüssels besonders deutlich um
23,2 % zu und belief sich auf 6,8 Milliarden Euro.

Gute Finanzlage begünstigt Anstieg bei Sachinvestitionen um 12,9 %

Die kommunalen Ausgaben stiegen im Jahr 2018 um 5,0 % auf 260,1
Milliarden Euro etwas schneller als die Einnahmen. Infolge der
günstigen Finanzlage der vergangenen Jahre konnte 2018 die kommunale
Investitionstätigkeit deutlich erhöht werden (+12,9 % für
Sachinvestitionen in Höhe von 30,1 Milliarden Euro). Die Ausgaben für
Sozialleistungen sind demgegenüber um 0,5 % auf 59,5 Milliarden Euro
unterdurchschnittlich gewachsen. Differenziert nach Ausgabearten
zeigen sich hier unterschiedliche Entwicklungen: So gingen die
Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 22,4 % oder 0,8
Milliarden Euro auf 2,8 Milliarden Euro zurück, was auf den Abschluss
von Asylverfahren zurückzuführen ist. Auch die Leistungen an
Arbeitsuchende (SGB II) sanken um 4,0 % und beliefen sich auf 12,8
Milliarden Euro. Dem standen Zuwächse bei den Sozialhilfeleistungen
(SGB XII) um 3,9 % auf 29,6 Milliarden Euro und bei der Kinder- und
Jugendhilfe (SGB VIII) um 0,9 % auf 11,6 Milliarden Euro gegenüber.

Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de zu finden.

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