Anlaesslich der Beratung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts im Bundesrat erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerd Bollmann:
Die SPD begruesst die Entscheidung des Bundesrates, die Plaene der Bundesregierung zur Neufassung des Abfallrechts zu korrigieren und die kommunale Zustaendigkeit fuer die Hausmuellentsorgung sicherzustellen.
Der Bundesrat fordert, dass gewerbliche Sammlungen kuenftig nur moeglich sind, wenn private Haushalte ihren Muell auf freiwilliger Basis ohne vertragliche Bindungen zur Verfuegung stellen. Gewerbliche Abfallsammlungen duerfen oeffentlich-rechtliche Entsorger nicht gefaehrden.
Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme ausdruecklich am Altpapierurteil des Bundesverwaltungsgerichtes orientiert.
Aehnlich wie die SPD-Bundestagsfraktion, argumentiert die Mehrheit der Bundeslaender, dass dieses Urteil Klarheit und Planungssicherheit gebracht hat und europarechtskonform ist. Die geplante Hinwendung der Bundesregierung zu einer staerkeren Privatisierung der Hausmuellentsorgung lehnt der Bundesrat ab.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert Union und FDP auf, bei den anstehenden Beratungen im Bundestag, den Aenderungsvorschlaegen des Bundesrates bezueglich der gewerblichen Sammlungen und der Ueberlassungspflichten zuzustimmen.
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