Kommunikation als Werkzeug des Anwalts

Jeder weiß, was ein Rechtsanwalt macht. Er hilft Mandanten ihr Recht zu bekommen – und kämpft dafür. Doch heute reicht es nicht mehr nur ein guter Jurist zu sein und sich vor Gericht mit Kollegen und Richtern unter Zuhilfenahme der Juristensprache zu Gunsten des eigenen Mandanten einig zu werden.
Heute ist der Anwalt vielmehr Berater, Informant, Vertreter und Ratgeber. Doch um den Mandanten zu vertreten, um ihn beraten und informieren zu können, ist es wichtig zu wissen, was er zu sagen hat und wobei und wie genau er die Unterstützung des Anwalts in Anspruch nehmen will. Und eben­so wichtig ist, dass der Mandant weiß, dass sein Anwalt ihn verstanden hat. Die Verständlichkeit steht hier im Vordergrund, denn wer sich nicht verstanden fühlt, der fühlt sich auch nicht gut auf­gehoben. Dies macht der Begriff Kommunikation mit der ursprünglichen lateinischen Bedeutung “teilen, mitteilen, teilnehmen lassen, gemeinsam machen, vereinigen“ heute kaum mehr deutlich.
Im Gegenzug gehört zu einer erfolgreichen Anwalt-Mandant-Beziehung ebenso, dass Mandanten verstehen, was ihr Anwalt ihnen sagt. Die Aufgabe des Anwalts besteht darin, seinem Mandanten in verständlicher Alltagssprache erklären zu können, was er für ihn tun kann und was nicht. „Sprache verbindet, Sprache trennt, Sprache gestaltet. Sie ist notwendige Voraussetzung der Kommunikation.“ Dies schreibt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwalvereins im Grußwort zum 61. Deutschen Anwaltstag. Gleichzeitig wird deutlich, dass die juristische Fachsprache zur Verständigung, oder besser zur Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant ungeeignet, ja sogar hinderlich ist. Dies zeigt sich auch in dem vom Langenscheidt Fachverlag in Zusammenarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer herausgegebenen „Wörterbuch für Ihren Anwaltsbesuch“, in dem Rechts­begriffe leicht verständlich erläutert werden.
Prof. Dr. Wolfgang Ewer bringt es auf den Punkt wenn er sagt, dass Rechtsanwälte sich verständlich aus­drücken und zudem gute Zuhörer sein müssten. Dies ist als Rechtsanwalt mit einem anpruchsvollen, vielschichtigen und vor allem zeitintensiven Berufsprofil nicht immer leicht.
Viele Anwälte geben ihren Mandanten daher oftmals zusätzliche Informationen sowie rechtliche Entwicklungen und aktuelle Urteile zu ihrem Fachgebiet mit auf den Weg. Dabei stehen sie jedoch oft vor dem Problem, dass auch diese für den Juristen verfasst werden. Der Mandant sieht sich hier hin­gegen als juristischer Laie mit der Verständigungsproblematik konfrontiert, die er entweder ignoriert und somit die Zusatzinfo ihren Zweck verfehlt, oder über den Umweg der “Übersetzung“ mit dem Wörterbuch löst. Diese Erschwernis und Zusatzarbeit für Mandanten stellt jedoch auch nicht die optimale Mandantenorientierung dar.
Hilfreiche Lösung sind hier die ad ius-Mandanteninformationen, in denen die komplizierten juristischen Fach­texte so aufbereitet werden, dass der juristische Laie sie problemlos versteht und sie ihm somit auch zugänglich sind.

Nutzt der Anwalt diesen Kommunikations- und Informationsvorteil, und bietet er seinem Mandanten diese verständliche und mandantenorientierte Zusatzinfo, dann rückt er sich bei seinem Mandanten – seiner Konkurrenz gegenüber – in ein positives Licht. So entsteht eine Win-Win-Situation, so­wohl für den Rechtsanwalt als auch für den Mandanten.
Mit den ad ius-Mandanteninformationen bieten Palermo & Stefan eine Kommunikationsdienstleistung für Rechtsanwälte indem sie juristische Fachsprache in verständliche Alltagssprache über­setzen.