Kranken- und Pflegeversicherung: Steuervorteile nutzen

Seit Anfang 2010 das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft trat, ist es gesetzlich und privat Versicherten möglich, ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in vollem Umfang als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Trotzdem sind nicht alle Zahlungen absetzbar. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK gibt einen Überblick.
Für Arbeitnehmer gilt: Geltend gemacht werden kann grundsätzlich nur der so genannte grundversorgende Arbeitnehmeranteil, den jeder Arbeitnehmer zu einer verpflichtenden Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung leistet. Das sind in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beträge, die für die Pflichtleistungen gezahlt werden, in der privaten Krankenversicherung die Beiträge zum so genannten Basistarif. Dieser entspricht den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und muss von allen privaten Krankenversicherern gleichermaßen angeboten werden.
Nicht nur der eigene Beitrag ist absetzbar, die Regelung gilt auch für Beiträge, die für unterhaltsberechtigte Personen (wie beispielsweise Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner) gezahlt werden. Aber: Der Grundbeitrag wird noch einmal um den Beitragsanteil gekürzt, der zur Finanzierung des Krankengeldes eingesetzt wird – der Gesetzgeber hat dies mit pauschal vier Prozent des Krankenversicherungsbeitrags festgelegt. Ein eventuell von der Krankenkasse erhobener Zusatzbeitrag ist ebenfalls absetzbar.
Nicht geltend gemacht werden können hingegen Beiträge, die für über die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehende Leistungen erbracht werden. Dazu gehören Zahlungen für Zusatztarife, die beispielsweise die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer im Krankenkaus zusichern.
Beitragsrückerstattungen wirken sich negativ auf die Einkommensteuerentlastung aus. Erhielt der Versicherte beispielsweise Prämien für gesundheitsbewusstes Verhalten, mindern diese den absetzbaren Betrag und damit den Erstattungsbetrag.
Weitere Informationen finden Sie auf der SBK-Website unter www.sbk.org/buergerentlastungsgesetz.

Die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) ist eine geöffnete, bundesweit tätige Betriebskrankenkasse, sie ist mit fast 1 Million Versicherten die zweitgrößte Betriebskrankenkasse Deutschlands und gehört zu den 20 größten Krankenkassen bundesweit. Die SBK ist mit über 100 Geschäftsstellen und über 1.300 Mitarbeitern nahe bei ihren Kunden. Sie betreut ferner über 100.000 Firmenkunden bundesweit.
In der mehr als 100-jährigen Geschichte der SBK stand und steht der Mensch immer im Mittelpunkt ihres Handelns. Sie unterstützt auch heute ihre Kunden bei allen Fragen rund um die Themen Versicherung, Gesund bleiben und Gesund werden. Dies bestätigen auch die Kunden. Beim Wettbewerb „Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister“ zählt die SBK seit Jahren zu den Besten, gehörte 2011 zu den Top 3 über alle Branchen hinweg und ist auf Platz 1 unter den Krankenkassen. Ebenfalls auf Platz 1 bei der Kundenzufriedenheit steht die SBK beim Kundenmonitor 2010 mit 8.000 befragten Versicherten. Gleichzeitig konnte sich die SBK im Wettbewerb „Deutschlands beste Arbeitgeber“ 2011 zum vierten Mal in Folge unter den besten 100 Unternehmen platzieren. Sie erreichte den 12. Platz in der Kategorie der Unternehmen mit 501 bis 2.000 Mitarbeitern.