Kretschmer/Krings: Mehr Kunst- und Kulturschätze für die Öffentlichkeit

Der Bundestag regelt die Digitalisierung verwaister
und vergriffener Werke mit einer Änderung des Urheberrechtsgesetzes.
Dazu erklären die stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden
Michael Kretschmer und Günter Krings:

„In den Archiven unserer Museen, Bibliotheken, Verlage oder
Rundfunkanstalten befinden sich viele ungenutzte Werke, weil deren
Rechteinhaber nicht ermittelt werden können. Zahlreiche kulturelle
Schätze drohten so der Allgemeinheit dauerhaft entzogen zu sein.
Daher bringen wir heute ein Gesetz auf den Weg, das Kultur- und
Wissenschaftseinrichtungen zukünftig gestattet, derartige Werke zu
digitalisieren und über das Internet zugänglich zu machen – natürlich
unter der Voraussetzung, dass eine sorgfältige Suche nach dem
Rechteinhaber stattgefunden hat.

Wir freuen uns, dass jetzt viele Bücher, Filme, Musikstücke oder
Kunstwerke digitalisiert werden können, die sonst in den Archiven
verstaubt wären. Das ist ein großer Mehrwert für den kulturellen
Reichtum unseres Landes. Mit dem Gesetz erfüllen wir ein zentrales
Anliegen der Bibliotheken, Museen und Archive, die schon lange darauf
warten, ihre Schätze endlich heben und öffnen zu können. Dadurch
können auch diejenigen daran teilhaben, die nicht ohne weiteres
Kultureinrichtungen aufsuchen können, um Originale einzusehen. Wir
schaffen Rechtssicherheit und eröffnen zudem neue
Digitalisierungsmöglichkeiten. Einrichtungen wie die Deutsche
Digitale Bibliothek (DDB) und ihr europäisches Pendant EUROPEANA
können jetzt ihre Digitalisierungsaufgabe weiter vorantreiben und das
kulturelle Erbe für künftige Generationen sichern.

Mit dem Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und
einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes (2./3. Lesung heute
im Deutschen Bundestag) wird die Richtlinie 2012/28/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über
bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in deutsches
Recht umgesetzt. Zugleich wird die Nutzung von vergriffenen
Printwerken im Rahmen von Digitalisierungsvorhaben erleichtert und
ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht eingeführt.“

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