1500 Gemälde, unter anderem von Picasso, Matisse,
Chagall und Liebermann wurden in einer Münchner Wohnung gefunden. Es
wird nicht ausgeschlossen, dass es sich dabei in Teilen um
NS-Raubkunst handelt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Kretschmer:
„Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahre 2007 mit der
Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens von 1970 die völkerrechtliche
Verantwortung übernommen, Maßnahmen gegen die rechtswidrige Einfuhr,
Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut zu ergreifen. Nach einer
umfassenden Evaluierung des deutschen Ausführungsgesetzes hat die
Bundesregierung im April dieses Jahres einen Bericht vorgelegt, der
erheblichen gesetzlichen Nachbesserungsbedarf sieht. So kam es in den
vergangenen fünf Jahren zu keiner einzigen Rückgabe von unrechtmäßig
verbrachtem Kulturgut auf Grundlage dieses Gesetzes.
Wir werden diesen Bericht und dessen konkreten
Verbesserungsvorschläge zeitnah zum Anlass nehmen, im Rahmen der
europäischen Rechtssetzung ein neues, einheitliches und transparentes
Kulturgutschutzgesetz zu erarbeiten. Ziel eines neuen Gesetzes soll
es sein, sowohl illegal ausgeführtes Kulturgut anderer Staaten
effektiv an diese zurückzugeben, als auch deutsches Kulturgut besser
vor Abwanderung ins Ausland zu schützen.
Nach Einschätzung internationaler Organisationen steht der
illegale Handel mit Kulturgut, nach dem Waffen- und Drogenhandel,
weltweit an dritter Stelle der internationalen Kriminalität.
Wir stehen zu unserer völkerrechtlichen Verantwortung, gegen den
illegalen Handel vorzugehen und unrechtmäßig ausgeführtes Kulturgut
zurückzugeben. Der Schutz von Kulturgut ist uns ein zentrales
Anliegen.“
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