Krings: Bundestag bringt Warnschussarrest auf den Weg

Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung das
Gesetz zur Erweiterung jugendgerichtlicher Handlungsmöglichkeiten und
den sogenannten Warnschussarrest behandelt. Dazu erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter
Krings:

„Mit der Einführung des Warnschussarrests erhalten Richter ein
weiteres effektives Instrument, das sie gezielt einsetzen können, um
erzieherisch auf Jugendliche einzuwirken. Es darf nicht normal in
unserer Gesellschaft sein, dass brutale Intensivtäter in U-Bahnen
Menschen zusammenschlagen und darauf so gut wie keine spürbaren
Konsequenzen folgen. Mit dem Warnschussarrest ermöglichen wir den
Richtern nun, klare Grenzen zu setzen, die Wirkungen zeigen. Junge
Täter sollen mit dem Warnschussarrest einen unmittelbaren und
unmissverständlichen Eindruck davon erhalten, was es bedeutet, hinter
Gittern zu sitzen. Zugleich kann auf sie bei einem Kurzzeitarrest
intensiv erzieherisch eingewirkt werden.

Der Warnschussarrest ist damit wie eine „gelbe Karte“ zu sehen. Er
soll den jungen Tätern auch klarmachen, wovon sie verschont bleiben,
indem ihre Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dadurch machen
wir Schluss damit, dass viele Jugendliche ihre Bewährungsstrafen wie
Trophäen vorzeigen.“

Hintergrund:

Nach derzeitiger Gesetzeslage können neben der Jugendstrafe
lediglich Weisungen und Auflagen erteilt werden. Künftig wird neben
der Aussetzung der Verhängung oder Vollstreckung der Jugendstrafe die
Verhängung eines Jugendarrests möglich sein. Damit wird eine neue
Form des erzieherischen Einflusses möglich.

Das eingebrachte Gesetz sieht ebenfalls die Erhöhung des
Höchstmaßes der Jugendstrafe bei Mord für Heranwachsende von zehn auf
15 Jahre vor. Auf diese Weise wird künftig ein angemessener
Schuldausgleich möglich sein und es gehört der Vergangenheit an, dass
bei Morddelikten der 20jährige Haupttäter milder bestraft wird als
sein 22jähriger Nebentäter.

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