Am Dienstag haben die Länder Baden-Württemberg,
Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern eine
Vereinbarung zur gemeinsamen elektronischen Aufenthaltsüberwachung
geschlossen. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Günter Krings:
„Mit der gemeinsamen Aufenthaltsüberwachung haben die beteiligten
Länder einen wesentlichen Betrag für die Sicherheit der Bevölkerung
vor gefährlichen Straftätern geleistet.
Mit den Justizministern der beteiligten Länder stimmen wir
überein, dass ein vollständiger Schutz gefährlicher Straftäter nur
durch eine geschlossene Unterbringung zu erreichen ist. In der jetzt
anstehenden Neukonzeption der Sicherungsverwahrung wird die CDU/CSU
Bundestagsfraktion daher darauf achten, dass auch den
Sicherheitsinteressen der Bürger und dem Schutz potentieller Opfer
hinreichend Rechnung getragen wird.
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung („elektronische
Fußfessel“) ist daher kein wirksamer Ersatz für die geschlossene
Unterbringung; Rückfalltaten werden sich dadurch nicht vollständig
vermeiden lassen. Aber wenn gefährliche Straftäter entlassen werden
müssen, ist sie ein wirksames Mittel zur Verbesserung ihrer
Überwachung und zur Entlastung unserer Polizeibeamten. Von den
Leistungen der Polizeibeamten bei der Überwachung entlassener Sexual-
und Gewaltverbrecher in Freiburg konnte ich mich selbst überzeugen.
Die dortige Situation ist auf Dauer weder für die dort eingesetzten
Beamten, noch für den Steuerzahler hinnehmbar.
Auch durch die abschreckende Wirkung einer erleichterten
Aufklärung wird aber ein erheblicher Sicherheitsgewinn für die Bürger
erreicht. Wir würden uns wünschen, dass sich auch noch weitere Länder
an dieser gemeinsamen elektronischen Aufenthaltsüberwachung
beteiligen.“
Hintergrund:
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen
und Mecklenburg-Vorpommern haben gestern eine gemeinsame Überwachung
entlassener Straftäter vereinbart.
Im Rahmen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung können
entlassene Straftäter gerichtlich angewiesen werden, ein
elektronisches Band zur Feststellung ihres Aufenthaltsorts mittels
GPS zu tragen. Die in Hessen angesiedelte Gemeinsame elektronische
Überwachungsstelle der Länder (GÜL) hat die Aufgabe, die eingehenden
Ereignismeldungen aus der elektronischen Aufenthaltsüberwachung rund
um die Uhr entgegenzunehmen und zu bewerten. Notwendige Maßnahmen der
zuständigen Stellen können so umgehend in die Wege geleitet werden,
um auf Gefahrensituationen zu reagieren. Zugleich übernimmt die
Überwachungsstelle eine wichtige Filterfunktion, um die Anzahl
unnötiger Einsätze der Polizei oder der Bewährungshilfe so gering wie
möglich zu halten.
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