Das EU-Parlament hat gestern mit deutlicher
Mehrheit die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug
verabschiedet. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings:
„Dies ist eine gute Nachricht für alle kleinen und
mittelständischen Unternehmen. Sie werden von einer solchen
schärferen Zahlungsregelung profitieren.
Deutschland erholt sich gerade sehr erfolgreich von der Krise und
die Wirtschaft wächst. Deshalb brauchen die Unternehmen Kapital, das
sie investieren können und sind daher auch in besonderem Maße auf die
fristgemäße Begleichung ihrer Rechnungen angewiesen. Es ist nicht
länger hinzunehmen, dass Behörden oder Großunternehmen ihre Zahlungen
immer weiter hinauszögern und sich so auf Kosten Mittelstands Zins-
und Liquiditätsvorteile verschaffen.
Die EU-Richtlinie wird nun im EU-Ministerrat behandelt. Wenn sie
diese Hürde passiert hat, müssen wir sie zügig in unser deutsches
Recht umsetzen.“
Hintergrund:
Bislang wird im deutschen Recht bei Zahlungsverzug lediglich ein
so genannter Verzugsschaden in Form von Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig. Durch die Richtlinie
wird der gesetzliche Verzugszinssatz auf 8 Prozentpunkte über dem
Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank angehoben. Außerdem
kann automatisch eine Beitreibungspauschale in Höhe von 40 EUR
verlangt werden. Durch diese Verschärfungen soll die Liquidität der
kleinen und mittelständischen Unternehmen um 180 Mrd. EUR ansteigen.
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