Krings/Heveling: Bundestag beschließt Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage

Der Bundestag hat am heutigen Freitag ein Gesetz
zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage
beschlossen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings und der zuständige
Berichterstatter Ansgar Heveling:

„Mit diesem Gesetz, das von CDU/CSU und FDP bereits im
Koalitionsvertrag vereinbart wurde, werden Presseverleger im
Online-Bereich anderen Werkvermittlern gleichgestellt. Die
Presseverleger erhalten ein eigenes Recht, um ihre verlegerische
Leistung auch im Online-Bereich vermarkten zu können. Wir wollen
damit den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet verbessern und
den Qualitätsjournalismus in Deutschland stärken.

Das neue Gesetz soll auch die gesetzlich bedingte
Schlechterstellung von Presseverlagen verbessern. Presseverlage sind
für den Erhalt der Pressevielfalt nach dem Medienkonzentrationsrecht
streng reguliert und dürfen sich nicht zusammenschließen.
Suchmaschinen unterliegen dieser Regulierung bislang noch nicht. Mit
dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage können sie den Vertrieb
ihrer Presseerzeugnisse über eine Verwertungsgesellschaft abwickeln
und damit auf Augenhöhe mit marktbeherrschenden Suchmaschinen
verhandeln.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat von Anfang an ein eng
begrenztes Leistungsschutzrecht unterstützt. Daher ist das
Leistungsschutzrecht in diesem Gesetz auch auf Suchmaschinen und
Newsaggregatoren beschränkt. In einem Änderungsantrag haben die
Koalitionsfraktionen nun auch klargestellt, dass einzelne Wörter und
kleinste Textausschnitte nicht in den Anwendungsbereich fallen. Auch
Zitate und Links bleiben frei.“

Hintergrund:

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und FDP vereinbart,
Presseverleger mit anderen Werkmittlern gleichzustellen. Es fanden
sowohl im Rechtsausschuss am 20. Januar als auch im Ausschuss für
Kultur und Medien am 25. Februar 2013 umfangreiche Anhörungen statt.
Nach dem Beschluss des Bundestags wird der Gesetzentwurf nun dem
Bundesrat zugeleitet.

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