Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat 
am heutigen Mittwoch eine Anhörung zur Einführung eines 
Leistungsschutzrechtes für Presseverlage veranstaltet. Dazu erklären 
der stellvertretende Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 
Günter Krings und der zuständige Berichterstatter Ansgar Heveling:
   „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mit diesem Gesetz dazu 
beitragen, dass Presseverlage zukünftig ein eigenes Recht bekommen, 
um ihre Leistungen im Internet an Newsaggregatoren und Suchmaschinen 
verkaufen zu können. Dies soll ermöglichen, dass sich die freie 
Presse auch weiterhin am Markt finanzieren kann und der 
Qualitätsjournalismus in Deutschland eine faire Chance hat.
   Das ausschließliche Recht der Presseverleger ihre 
Presseerzeugnisse im Netz zu veröffentlichen, ist im Gesetzentwurf 
auf ein Jahr beschränkt. Die Sachverständigen haben sich angesichts 
der längeren Aktualität von Zeitschriftenbeiträgen – wie zum Beispiel
bei Reiseberichten oder Kochrezepten – für eine maßvolle Verlängerung
der Schutzdauer ausgesprochen.
   Außerdem empfehlen die Sachverständigen eine verpflichtende 
Lizenzierung dieser Rechte durch eine Verwertungsgesellschaft. Dies 
würde zu mehr Rechtssicherheit und zu einer Besserstellung der 
Journalisten und kleinen Verlage beitragen. In den kommenden 
Beratungen im Rechtsausschuss werden wir diese Vorschläge 
ergebnisoffen diskutieren und gegebenenfalls in den Gesetzentwurf 
aufnehmen.“
Hintergrund:
   Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist 
Bestandteil des Koalitionsvertrages. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion 
hat sich im Juni 2012 in ihrem Positionspapier zum Urheberrecht noch 
einmal deutlich für eine solche Regelung ausgesprochen. Nach der 
Anhörung im Rechtsausschuss soll der Gesetzentwurf noch im Februar 
vom Bundestag beschlossen werden.
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