Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat
am heutigen Mittwoch eine Anhörung zur Einführung eines
Leistungsschutzrechtes für Presseverlage veranstaltet. Dazu erklären
der stellvertretende Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Günter Krings und der zuständige Berichterstatter Ansgar Heveling:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mit diesem Gesetz dazu
beitragen, dass Presseverlage zukünftig ein eigenes Recht bekommen,
um ihre Leistungen im Internet an Newsaggregatoren und Suchmaschinen
verkaufen zu können. Dies soll ermöglichen, dass sich die freie
Presse auch weiterhin am Markt finanzieren kann und der
Qualitätsjournalismus in Deutschland eine faire Chance hat.
Das ausschließliche Recht der Presseverleger ihre
Presseerzeugnisse im Netz zu veröffentlichen, ist im Gesetzentwurf
auf ein Jahr beschränkt. Die Sachverständigen haben sich angesichts
der längeren Aktualität von Zeitschriftenbeiträgen – wie zum Beispiel
bei Reiseberichten oder Kochrezepten – für eine maßvolle Verlängerung
der Schutzdauer ausgesprochen.
Außerdem empfehlen die Sachverständigen eine verpflichtende
Lizenzierung dieser Rechte durch eine Verwertungsgesellschaft. Dies
würde zu mehr Rechtssicherheit und zu einer Besserstellung der
Journalisten und kleinen Verlage beitragen. In den kommenden
Beratungen im Rechtsausschuss werden wir diese Vorschläge
ergebnisoffen diskutieren und gegebenenfalls in den Gesetzentwurf
aufnehmen.“
Hintergrund:
Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist
Bestandteil des Koalitionsvertrages. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
hat sich im Juni 2012 in ihrem Positionspapier zum Urheberrecht noch
einmal deutlich für eine solche Regelung ausgesprochen. Nach der
Anhörung im Rechtsausschuss soll der Gesetzentwurf noch im Februar
vom Bundestag beschlossen werden.
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