Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am
heutigen Mittwoch die Beratungen über eine Änderung des Wahlrechts
zum Deutschen Bundestag abgeschlossen und den Entwurf der
Koalitionsfraktionen dem Plenum zum Beschluss empfohlen. Hierzu
erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Günter Krings:
„Das Wahlrecht wird entsprechend den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes geändert. Die Fraktionen von CDU/CSU und
FDP haben sich jetzt abschließend auf eine Neuregelung verständigt,
die auch Anregungen von der Sachverständigenanhörung aufnimmt. Das
Gesetz kann nächste Woche im Bundestag verabschiedet werden. Damit
haben wir ein gültiges und verfassungskonformes Wahlrecht.
Der jetzt beschlossene Entwurf schließt das negative Stimmgewicht
aus. Dessen wesentliche Ursache – die Verbindung der Landeslisten –
wird abgeschafft. Die Grundstruktur unseres bewährten Wahlrechts wird
aber nicht angetastet.
Die durch die Listentrennung möglicherweise entstehenden
Ungerechtigkeiten werden nach einer heute im Innenausschuss
beschlossenen Änderung nun so bundesweit aufgefangen, dass sich auch
dadurch kein negatives Stimmgewicht ergibt. Durch diese Änderung wird
zudem eine tendenzielle Reduzierung der Überhangmandate bewirkt.
Im Ergebnis bleibt unser Land also bei unserem anerkannten und
bewährten personalisierten Verhältniswahlrecht.
Die Modelle der Opposition zielten dagegen nicht auf eine Änderung
des Wahlrechts, sondern auf die Beeinflussung zukünftiger
Wahlergebnisse zu deren Gunsten. Die Opposition wollte nur die
Beseitigung der Überhangmandate, die vom Bundesverfassungsgericht
aber nicht angegriffen worden waren.
Bedauerlich ist, dass sich die Oppositionsfraktionen einer
Einigung auf der Grundlage des einzigen verfassungskonformen
Entwurfes verweigert haben. Auch das Angebot, die Überhangmandate
entlang der durch das Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Grenzen
gesetzlich zu beschränken, hat sich zuletzt die SPD verweigert.“
Hintergrund:
Mit Urteil vom 30. Juli 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht
dem Gesetzgeber aufgegeben, den als „negatives Stimmgewicht“
bezeichneten inversen Erfolgswert zu beseitigen. Ein solches liegt
vor, wenn mehr Zweitstimmen für eine Partei zu weniger Mandaten
derselben Partei führen oder umgekehrt weniger Zweitstimmen einer
Partei bundesweit mehr Mandate einbringen.
Nach Berechnungen, die im Auftrag des Bundesministeriums des
Innern erstellt wurden, ergeben sich bei einer Auswertung von 1000
simulierten Wahlergebnissen im Umfeld der Wahlen 2005 und 2009
folgende durchschnittliche Zahlen von negativem Stimmgewicht:
Derzeitiges Wahlrecht : 9,73 bzw. 8,8
SPD-Modell (BT-Drs. 17/5895) 7,23 bzw. 5,76 Koalition wie heute
beschlossen 0,02 bzw. 0,06
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