Krings/Ruppert: Grundzüge des Wahlrechts bestätigt – nötige Reparaturen schnell auf den Weg bringen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil
zur Reform des Wahlrechts verkündet. Dazu erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter
Krings, und der zuständige Berichterstatter der
FDP-Bundestagsfraktion, Stefan Ruppert:

„Das heutige Urteil hat zwei Kernentscheidungen des neuen
Wahlgesetzes grundsätzlich bestätigt, aber auch nötigen
Anpassungsbedarf klar formuliert. Erstmalig wurden in einer
einstimmigen Entscheidung Überhangmandate im Grundsatz für zulässig
erachtet. Das Ziel der Opposition, ausgleichslose Überhangmandate
vollständig abzuschaffen, wurde nicht erreicht. Gute und überzeugende
Arbeit in den Wahlkreisen lohnt sich auch weiterhin. Eine zentrale
Maßnahme des neuen Wahlgesetzes war die Trennung der Landeslisten, um
den Effekt des negativen Stimmgewichts zu beseitigen. Dies wurde vom
Bundesverfassungsgericht als zulässige Lösungsmöglichkeit angenommen.

Das Urteil bestätigt damit im Kern die von der
christlich-liberalen Koalition getroffene Lösung. Das bewährte und
dem Bürger vertraute Wahlrecht bleibt bestehen.

Das Gericht zieht aus der Verfassung jetzt eine neue Grenze bei 15
Überhangmandaten. Danach lösen sie eine Ausgleichspflicht aus. Die
Schaffung einer entsprechenden Regelung ist nicht so einfach wie es
klingt. Hier ist der Gesetzgeber gehalten, alle möglichen negativen
Effekte gegeneinander abzuwiegen. Die christlich-liberale Koalition
ist gewillt, eine gute Lösung zu finden, die alle Interessen mit
einschließt. Wir setzten jetzt auf die Bereitschaft der Opposition,
gemeinsam mit uns eine entsprechende Anpassung des Wahlgesetzes
kurzfristig zu erarbeiten.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Schritt zu einer
Reststimmenverwertung nicht grundsätzlich verworfen. Allerdings sieht
das Gericht bereits kleinste Abweichungen als verfassungswidrig an.
Das Wahlrecht muss daher auch an dieser Stelle angepasst werden.

Für die Verteilung der Anzahl der Sitze auf die Bundesländer
sollte die Wahlbeteiligung maßgeblich sein. Das
Bundesverfassungsgericht sieht hier allerdings Änderungsbedarf und
befürwortet das Anknüpfen an die starre Bevölkerungszahl für die
Bemessung der Sitzkontingente. Auch hier ist ein Tätigwerden des
Gesetzgebers gefordert.

Die christlich-liberale Koalition wird darauf achten, dass kleine
Parteien in kleinen Ländern nicht in die Vergeblichkeitsfalle laufen.
Im Interesse aller Wählerinnen und Wähler werden wir die vom
Bundesverfassungsgericht neu gesetzten Maßstäbe umsetzen. Dazu laden
wir die Oppositionsparteien erneut ein, ab heute den Blick nach vorn
zu richten und gemeinsam eine konstruktive Lösung zu erarbeiten.“

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