Die EU-Kommission hat heute einen
Evaluierungsbericht zur sogenannten
Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie vorgelegt. Dazu erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr.
Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:
„Der heute vorgelegte Bericht zur Bewertung der EU-Richtlinie über
die Vorratsdatenspeicherung belegt erneut die Notwendigkeit einer
schnellen und wirksamen gesetzlichen Neuregelung der
Vorratsdatenspeicherung.
Die im Kommissionsbericht genannten Beispiele schwerster
Straftaten, die nur mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt
werden konnten, sprechen eine deutliche Sprache: Wenn beispielsweise
ein Kinderschänderring nur auf diese Weise enttarnt werden konnte,
darf es keinen Grund mehr geben, die Umsetzung der Richtlinie weiter
europarechtswidrig zu verzögern.
Die von der Kommission angekündigte Überarbeitung der Richtlinie
kann keine Entschuldigung für eine Verzögerungstaktik sein. Die
Kommission hat ausdrücklich angekündigt, wegen des
Datensicherheitsrisikos nur eine strengere Regelung für die
Speicherung, Abfrage und Verwendung der Daten ins Auge zu fassen. Im
Einklang damit ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März
vergangenen Jahres. Die Bundesjustizministerin muss deshalb nicht
mehr tun, als die in diesem Urteil gemachten Vorgaben für mehr
Datensicherheit umzusetzen.
Da das Urteil bereits mehr als ein Jahr vorliegt, liegen die
entsprechenden Pläne sicherlich schon fertig in der Schublade. Von
uns aus kann das Gesetzgebungsverfahren zur Wiederherstellung der
Mindestspeicherfristen unmittelbar nach der Osterpause beginnen.
Die EU-Kommission hat deutlich gemacht, dass sie weitere
Verzögerungen bei der Umsetzung der Richtlinie nicht mehr akzeptieren
wird, und in diesem Falle ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten
werde. Für Deutschland als größter Mitgliedstaat der EU ist die seit
einem Jahr andauernde inflagrante Verletzung des Europäischen Rechts
peinlich und nicht länger hinnehmbar.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dringt nunmehr bereits seit über
einem Jahr auf eine Neuregelung. Dass das gegenwärtige Fehlen einer
solchen Regelung dazu führt, dass auch schwerste Straftaten nicht
aufgeklärt werden können, ist durch den EU-Bericht nunmehr belegt.“
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