Krings/Voßhoff: Regelung zur Sicherungsverwahrung schließt Schutzlücke

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen
Gesetzentwurf zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung beschlossen.
Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und die rechtspolitische
Sprecherin Andrea Voßhoff:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die heute vom
Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe zur Neuordnung der
Sicherungsverwahrung.

Der Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten und die
wirksame Bekämpfung der Kriminalität gehören seit jeher zu den
Grundüberzeugungen der Union. Dazu gehört unabdingbar die
Möglichkeit, dass Gewalt- und Sexualstraftäter auch nach der
Verbüßung ihrer Haftstrafe weiter in Gewahrsam gehalten werden
können, solange sie für die Allgemeinheit eine Gefahr darstellen.
Deshalb ist bereits auf unser Betreiben hin im Koalitionsvertrag
vereinbart worden, dass die zahlreichen Schutzlücken bei der
Sicherungsverwahrung durch die Koalition rechtsstaatlich und
europarechtskonform geschlossen werden sollen. Die Entscheidung des
Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR), die seit Mai dieses
Jahres rechtskräftig ist, hatte den Handlungsdruck auf die Politik
nochmals verstärkt. Es musste vermieden werden, dass etliche nach
wie vor hochgefährliche Gewalttäter auf freien Fuß gesetzt werden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich deshalb von Anfang an –
teilweise gegen erhebliche Widerstände – dafür eingesetzt, dass ein
wirksames und möglichst umfassendes Konzept zur Lösung der
Problematik erstellt wird. Das ist mit dem jetzt vorliegenden Text
gelungen.

Das Recht der Sicherungsverwahrung wird damit auf neue Füße
gestellt. Neben den Maßnahmen zur Konsolidierung der primären und dem
Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung wird vor allem mit dem
von der Union geforderten „Gesetz zur Therapierung und Unterbringung
psychisch gestörter Gewalttäter“ (ThUG) ein völlig neuer Weg
gegangen. Damit können die vom EGMR monierten Fälle nunmehr
einwandfrei geregelt werden.

Die christlich-liberale Koalition wird die Neukonzeption als
Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen und auf eine
zügige Verabschiedung hinwirken, damit die entstandenen Schutzlücken
möglichst schnell geschlossen werden können.“

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