Mit der Ausgabe von Genussrechten geht das
Bestattungshaus Christian Haller e.K. einen neuen und
unkonventionellen Weg, um weiteres Wachstum zu finanzieren. Durch die
Stärkung der Eigenkapitalbasis sollen neue Filialen in der Region
Stuttgart eröffnet werden. Als eines der ersten Bestattungshäuser
wählt Haller diese Anlageform und verspricht auf Basis des
krisensicheren Geschäftsfeldes und der demografischen Entwicklung
eine Anlagerendite von bis zu zehn Prozent.
Mit derzeit 14 Filialen in und um Stuttgart sowie mehr als 20
Mitarbeitern ist Haller das größte Bestattungsunternehmen in
Baden-Württemberg und steht für vielfältige Servicedienstleistungen
und unternehmerische Innovationskraft. Das Familienunternehmen
belegte unter anderem beim Wettbewerb „Beste Arbeitsgeber Stuttgarts
2010″ den dritten Platz und erhielt mit 1,25 die beste Note, die der
TÜV Saarland im Bereich Kundenzufriedenheit je vergeben hat.
Die Ausgabe von Genussrechten ist für das Unternehmen der
konsequente Schritt in die Zukunft. „Qualitativ können wir im Prinzip
kaum noch wachsen, aber dafür quantitativ – und das vor allem
außerhalb der Stadtgrenzen“, erklärt Eigentümer Christian Haller
seine Zukunftsstrategie. Für die 2011 geplante Eröffnung weiterer
Haller-Filialen können maximal 20 Genussrechte bei einer Anlagesumme
von mindestens 25.000 Euro gezeichnet werden. Die Zeichnungsfrist
läuft bis 30. Januar 2011.
„Die Genusssrechte sind für die Anleger eine attraktive und
risikoarme Kapitalanlage mit einer festen Rendite von vier Prozent“,
erklärt Christian Haller. Darüber hinaus erfolgt eine variable
jährliche Ausschüttung zwischen einem und sechs Prozent und des
Nennbetrags Die ist von der Umsatzentwicklung der neuen Filialen
abhängig. Die Gesamtrendite kann also bis zu zehn Prozent betragen.
Genussrechte sind eine Kapitalüberlassung mit einem festen oder
variablen Gewinnanteil. Der Inhaber von Genussrechten erhält mit der
Kapitalanlage bestimmte Gläubigerrechte wie beispielsweise
Rückzahlungsansprüche oder einen Gewinnansprüche, ohne Rechte am
Unternehmen selbst.
Genussrechte am Bestattungshaus Christian Haller e.K.
– Laufzeit bis zum 01.02.2016, danach Rückzahlung zum Nennbetrag
an den Anleger
– Eine vorzeitige Kündigung durch den Anleger ist nicht vorgesehen
– Im Wege eines nicht-öffentlichen Angebots werden höchstens 20
auf den Namen lautende Genussrechte mit einem Nennbetrag von
jeweils 25.000 Euro angeboten
– Der Mindesterwerb beträgt ein Genussrecht (25.000 Euro)
– Die Ausgabe der Genussrechte erfolgt zum Nennbetrag (100
Prozent)
– Für diese Genussrechte besteht keine Prospektpflicht
Pressekontakt:
Bestattungshaus Christian Haller e.K.
Christian Haller
Obere Weinsteige 23
70597 Stuttgart
Telefon 0711 72 20 95-16
genussrechte@bestattungshaus-haller.de
www.bestattungshaus-haller.de