Länder akzeptieren Reform der Sicherungsverwahrung

Der Bundesrat billigt das Gesetz zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung. Es kann somit – wie vorgesehen – am Tag nach der Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.

Das Gesetz reformiert – insbesondere zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 – das Recht der Sicherungsverwahrung grundlegend. Es etabliert ein System, das einen angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern ermöglicht, dabei aber rechtsstaatliche Anforderungen wahrt und dem Ausnahmecharakter der Sicherungsverwahrung Rechnung trägt. Zudem schafft es eine Rechtsgrundlage, die eine sichere Unterbringung von weiterhin gefährlichen, psychisch gestörten Straftätern ermöglicht, die infolge des Urteils des EGMR aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen sind oder bereits entlassen wurden. Im Bereich der Führungsaufsicht führt es das Instrument der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ein.

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