Ausbaukosten müssen reduziert werden
Die Koalitionsfraktionen haben am heutigen Donnerstag in den
Bundestag einen gemeinsamen Antrag zum Breitbandausbau eingebracht.
Hierzu erklärte der Sprecher für digitale Infrastruktur der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ulrich Lange:
„Der Netzausbau muss deutlich beschleunigt werden, um die
ehrgeizigen Breitbandziele mit 50 Megabit pro Sekunde im Jahr 2018 zu
erreichen. Mit einem konkreten Maßnahmenpaket soll gerade auch die
Verfügbarkeit von schnellen Internetanschlüssen im ländlichen Raum
gestärkt werden. Wir setzen auf eine deutliche Kostenreduzierung beim
Ausbau der Glasfasernetze, auf den zügigen Einsatz
hochleistungsfähiger Mobilfunkfrequenzen und die effiziente
Verwendung von Fördermitteln.
Der Antrag versteht sich als ein konstruktiver Beitrag zur
Netzallianz von Bundesminister Alexander Dobrindt, in der aktuell ein
Kursbuch für die nächsten Schritte zum Breitbandausbau erarbeitet
wird.
Beim Ausbau der Glasfasernetze gibt es ein ganzes Bündel an
Maßnahmen, das zur Kostensenkung ergriffen werden sollte. Ganz
Deutschland ist durchzogen von hunderten von Strom- und Gasnetzen,
von Abwasserkanälen, Fernwärmeleitungen und Verkehrsnetzen. Diese
werden bereits jetzt in kleinen Teilen auf freiwilliger Basis zur
Verlegung von Glasfasernetzen mit genutzt, um Ausbaukosten zu sparen.
Wir wollen aber nun die Telekommunikationsanbieter mit einem
Rechtsanspruch ausstatten, damit zukünftig Glasfaserleitungen
einfacher und kostengünstiger auch in diesen Netzen verlegt werden
können.
Kommt es zum Streit der Beteiligten vor Ort, soll die
Bundesnetzagentur beauftragt werden, den Einzelfall schnell und
verbindlich für alle zu klären, damit der Ausbau voran kommt. Die
dazugehörige europäische Richtlinie ist zügig in deutsches Recht
umzusetzen.
Bei der Verfügbarkeit von Mobilfunkfrequenzen sind Bund und Länder
gemeinsam in der Verantwortung, ihren Beitrag zu leisten. Die
Bund-Länder-Gespräche müssen bis zum dritten Quartal dieses Jahres
die notwendig politische Einigung für den zukünftigen Einsatz von
Funkfrequenzen ergeben. Ab Mitte 2016 sollte den Bürgern zur
Fußball-Europameisterschaft mit DVB-T2 hochauflösendes terrestrisches
Fernsehen mindestens in den Ballungsräumen zur Verfügung gestellt
werden. Im ländlichen Raum können dann ab 2017 die dadurch frei
werdenden Frequenzen für mobiles Breitband genutzt werden. Hiervon
kann insbesondere der Norden und Osten unseres Landes, aber auch
Bayern als Flächenland profitieren.
Ohne Förderung werden wir den Breitbandausbau in bestimmten Teilen
des Landes nicht stemmen. Das Bundesministerium der Finanzen und das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sollten
mögliche Haushaltsspielräume prüfen – insbesondere im Hinblick auf
mögliche Erlöse aus Frequenzvergaben.
Außerdem darf die aktuell in Brüssel geführte Diskussion zum
Telekommunikationsbinnenmarkt nicht zu einer Gefährdung der
Marktstrukturen in Deutschland führen. Die Rahmenbedingungen müssen
so gesetzt sein, dass Investitionen in den Netzausbau wirtschaftlich
tragfähig bleiben.“
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