Lange/Viesehon: Lang-Lkw sind Beitrag zu Klimaschutz – Feldversuch ist laut Verfassungsgericht mit dem Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen
Mittwoch den Feldversuch mit Lang-Lkw als mit dem Grundgesetz
vereinbar anerkannt. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, sowie der zuständige
Berichterstatter Thomas Viesehon:

Ulrich Lange: „Das ist ein erfreuliches Signal aus Karlsruhe. Der
Feldversuch mit Lang-Lkw steht rechtlich auf solider Grundlage. Die
Antragsteller haben mit ihren Bedenken nicht überzeugen können. Zur
Halbzeit des Feldversuchs ist damit klar, dass dieser nun bis 2016
weitergeführt werden kann. Für die Zeit danach werden wir eine
verlässliche Dauerlösung erarbeiten. Erste Erkenntnisse des Versuchs
sind vielversprechend: Der Verbrauch kann durch den Einsatz längerer
Fahrzeuge um bis zu einem Drittel reduziert werden. Es gibt auch
insgesamt weniger Fahrten. Das ist ein wirksamer Beitrag zum Klima-
und Umweltschutz. Unsere Straßen werden so effizient genutzt.“

Thomas Viesehon: „Die Negativschlagzeilen über Lang-Lkw sind nicht
berechtigt. Schon heute werden die bestehenden Gewichtsbegrenzungen –
in der Regel 40 Tonnen – eingehalten. Bundesländer, die sich bislang
nicht am Feldversuch beteiligen, sollten ihre Haltung überdenken. Sie
blockieren den bundesweiten Einsatz der effizienten Lang-Lkw.“

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