Latham&Watkins LLP: Landesarbeitsgemeinschaft –Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen– NRW legt Gesetzentwurf für inklusives Schul- und Bildungssystem vor

(DGAP-Media / 18.03.2013 / 15:54)

PRESSEMITTEILUNG

Landesarbeitsgemeinschaft –Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen– NRW
legt Gesetzentwurf für inklusives Schul- und Bildungssystem vor

– Völkerrechtliche Verpflichtung für ein inklusives Schul- und
Bildungssystem auf Landesebene umsetzen

-Übergangsfristen

– Klare Kritik an zögerlicher Haltung der Landesregierung

Düsseldorf, 18. März 2013 – Die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben,
Gemeinsam Lernen Nordrhein-Westfalen e.V. (LAG) hat heute in Düsseldorf
einen Gesetzentwurf für ein inklusives Schul- und Bildungssystem
vorgestellt. Der Entwurf wurde gemeinsam mit der Kanzlei Latham&Watkins
LLP erarbeitet.

–Wir zeigen mit diesem Gesetzentwurf, wie es möglich ist, die UN-Konventionüber die Rechte von Menschen mit Behinderung umzusetzen und ein inklusives
Schul- und Bildungssystem zu entwickeln, das diesen Namen zu Recht trägt–,
sagte Bernd Kochanek von der LAG in Düsseldorf vor Journalisten. Dies sei
keine –Kür–, sondern eine Pflichtaufgabe des Landes, um die verbindlichen
völkerrechtlichen Vorgaben in Nordrhein-Westfälisches Landesrecht
umzusetzen. Das bisherige Parallelsystem von Förderschulen und allgemeinen
Schulen sei weder sinnvoll noch weiter finanzierbar.

Der von der LAG vorgelegte Gesetzentwurf umfasst drei zentrale Punkte:

– Die Verankerung des Grundsatzes inklusiver Bildung im gesamten
Bildungswesen, d.h. angefangen in Kindertageseinrichtungen,über
Schulen bis hin zu Institutionen lebenslangen Lernens.

– Die Begründung eines einklagbaren Rechtsanspruchs für Kinder und
Jugendliche mit Behinderung oder drohender Behinderung auf wohnortnahen
inklusiven Unterricht in den allgemeinen Schulen beginnend ab dem
Schuljahr 2014/2015.

– Die detaillierte Beschreibung einerÜbergangsphase für den
bevorstehenden Transformationsprozess des Schulwesens.

DieÜbergangsphase würde nach dem Gesetzentwurf folgendermaßen aussehen:
Die bisherigen Förderschulen werden als Außenstellen in so genannte
regionale Unterstützungszentren für inklusive Bildung, d.h. –Schulen ohne
Schülerinnen und Schüler–, eingegliedert. Die bisherigen Förderschulen
nehmen ab dem Schuljahr 2014/15 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr
auf.

Die Lehrkräfte der bisherigen staatlichen Förderschulen mit den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung
sowie das weitere in diesen Förderschwerpunkten eingesetzte Personal werden
sukzessive an die Regelschulen versetzt. Dies soll dem Entwurf zufolge in
dem Maße geschehen, in dem Klassen in den Außenstellen der regionalen
Unterstützungszentren für inklusive Bildung entfallen. Die Lehrkräfte, die
bislang in anderen Förderschwerpunkte eingesetzt waren, bleiben vorläufig
den regionalen Unterstützungszentren für inklusive Bildung zugeordnet. Sie
werden zielgerichtet dort eingesetzt, wo ein Kind mit einer selteneren
Behinderung eine allgemeinen Schule besucht.

Kritikübte Bernd Kochanek auch am Verhalten der Nordrhein-Westfälischen
Landesregierung. –Es gibt keinerlei Hinweise dafür, dass sich die
Landesregierung konsequent von dem separierenden Schulsystem verabschieden
will–, sagte er. Zur Zeit sei nicht geplant, auch nur eine einzige der
jetzigen 662 Förderschulen (Zahlen gemäßMinisterium für Schule und
Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen) abzuschaffen. In anderen
Bundesländern hat man sich hingegen teilweise bereits auf den Weg zu einem
inklusiven Schulsystem gemacht.

–Wenn wir beispielsweise allein die Förderschulen der drei genannten
Förderschwerpunkte auflösen würden, ko?nnten in Nordrhein-Westfalen rund
62.000 Kinder (Zahlen gemäßKultusministerkonferenz) sofort im allgemeinen
System, mit entsprechender individueller Unterstützung, lernen–, sagte
Bernd Kochanek. Dies seien circa zwei Drittel aller Fo?rderschu?lerinnen
und Fo?rderschu?ler mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen. Das im
Gesetzentwurf geplante Szenario sieht allerdings keinen harten Schnitt vor.
–Wir wollen einen schrittweisen und behutsamenÜbergang ermöglichen–, sagte
Kochanek.

–Es geht nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie–, sagte Dr. Jan Schubert,
Rechtsanwalt der Wirtschaftskanzlei Latham&Watkins LLP. Die
Landesregierung habe jetzt die Chance und gleichzeitig die Verpflichtung,
eine entschlossene Vorreiterrolle bei der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention im Schulsystem zuübernehmen. –Menschen mit
Behinderung gehören schon von Rechts wegen dazu.Überall und von Anfang
an–, sagte Schubert.

Die Kanzlei berät Gemeinsam leben, Gemeinsam lernen bundesweit im Rahmen
ihrer Pro Bono-Tätigkeit. Diese Tätigkeit besteht in der kostenlosen
Beratung und Vertretung gemeinnütziger Organisationen,
Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und bedürftiger Privatpersonen
sowie dem Engagement zur Förderung und Verbreitung von Rechtsstaatlichkeit
und Menschenrechten.

Der komplette Gesetzentwurf sowie weiteres Informationsmaterial wie Fotos,
Pressemitteilung etc. stehen ab heute 13:00 Uhr auf der Homepage der
Landesarbeitsgemeinschaft: http://www.gemeinsam-leben-nrw.de/gesetzentwurf.
Auf Wunsch stellt die LAG auch gedruckte Exemplare zur Verfügung.Über die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen
Die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V.
setzt sich für ein gemeinsames Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen mit
und ohne Behinderung ein. Deshalb fordern wir die volle Umsetzung des
Grundgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention auch in
Nordrhein-Westfalen. Es geht um die gemeinsame Erziehung und Unterrichtung
imörtlichen Kindergarten, in der Grundschule, in der weiterführenden
Schule, in der beruflichen Ausbildung und darüber hinaus um die
gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben und um selbstbestimmte
Wohnformen.

Weitere Informationen unter: www.gemeinsam-leben-nrw.de

Pressekontakt: Bernd Kochanek, mobil: 0173 971 30 99, E-Mail:
kochanekb@arcor.deÜber Latham&Watkins LLP
Latham&Watkins ist eine internationale Wirtschaftskanzlei mit mehr als
2.000 Anwältinnen und Anwälten und 31 Büros weltweit. In Deutschland ist
die Kanzlei mit insgesamt 150 Anwältinnen und Anwälten in Frankfurt am
Main, Hamburg und München vertreten. Im Rahmen ihrer Pro Bono-Aktivitäten
berät die .Kanzlei die Bundesarbeitsgemeinschaft –Gemeinsam leben –
gemeinsam lernen– und unter anderem die Landesarbeitsgemeinschaft
Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationenüber Latham&Watkins finden Sie unter www.lw.com.

Pressekontakt: Matthias Dezes, Tel: 069 / 6062 6520, E-Mail:
matthias.dezes@lw.com

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Emittent/Herausgeber: Latham&Watkins LLP
Schlagwort(e): Bildung

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