Mit dem Bildungspaket für Kinder arbeitsloser oder
geringverdienender Eltern hat die Bundesregierung politisches Neuland
betreten. Sicher unfreiwillig, denn ohne ein entsprechendes Urteil
des Bundesverfassungsgerichts zur Notwendigkeit der sozialen und
kulturellen Teilhabe auch dieser Kinder wäre es niemals zu einem
solchen Gesetz gekommen. Umso mehr war allerdings auch absehbar, dass
dabei nicht alles glatt laufen würde. Zwei Jahre nach Inkrafttreten
der Maßnahmen bietet sich jedenfalls ein sehr differenziertes Bild.
Während bedürftige Kinder etwa in Hamburg oder Bremen kräftig von den
Hilfen profitieren, sieht es in Berlin oder Sachsen-Anhalt damit eher
mau aus. Warum das so ist, bedarf noch einer näheren Untersuchung.
Man darf allerdings davon ausgehen, dass die Behörden vor Ort einen
gewissen Gestaltungsspielraum haben. Dort, wo die hohen
bürokratischen Hürden in eigener Verantwortung auf ein praktikables
Maß gesenkt wurden, dürfte das Bildungspaket auch besser bei den
Betroffenen ankommen. Es ist gut, dass das zuständige
Bundesarbeitsministerium von den Ländern Auskunft über die konkrete
Verwendung der Mittel verlangt. Zumal der Verdacht besteht, dass
manche Kommune die Gelder für andere Projekte zweckentfremdet hat.
Unverständlich bleibt aber, warum der Bund die Finanzierung der
Schulsozialarbeit nicht weiter fortsetzen will. Denn gerade dieser
Teil des Bildungspakets hat sich nach allen Erfahrungen gut bewährt.
Bund und Länder sollten den vereinbarten Kassensturz zum Anlass
nehmen, sich schleunigst zusammenzusetzen, um auch die Wirkung des
Bildungspakets akribisch zu bilanzieren. Nur so lässt sich weiteren
Fehlentwicklungen vorbeugen.
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