Lausitzer Rundschau: Ein Fall für Karlsruhe – Zum anhaltenden Streit um NSU-Prozess

Nun wird sich also auch das
Bundesverfassungsgericht mit dem bizarren Streit über die
Platzvergabe für die Medien beim anstehenden NSU-Prozess befassen.
Sollte Karlsruhe das vom Münchner Oberlandesgericht beschworene
„Windhund-Prinzip“ kippen, stünden die Münchner Richter schon
abgrundtief blamiert da, bevor das eigentliche Verfahren überhaupt
anrollt. Bedauern können sie trotzdem nicht erwarten. Man stelle sich
nur vor, in der Türkei wären acht Deutsche grausam ermordet worden,
und kein Berichterstatter aus ihrem Heimatland bekäme Zutritt zum
Gerichtssaal. Ein Sturm der Entrüstung würde durch Deutschland fegen.
Und das zu Recht. Was ist eigentlich so furchtbar kompliziert daran,
den Prozess wegen des riesigen öffentlichen Interesses in einen
größeren Raum zu verlegen oder per Video in einen Nachbarsaal zu
übertragen? Über die Borniertheit des Münchner Oberlandesgerichts
kann man nur den Kopf schütteln.

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