Unter den freiwilligen Feuerwehrleuten gibt es
inzwischen mindestens drei Kategorien: Jene, die Einsatztechnik mit
ihrem Führerschein Klasse B gar nicht fahren dürfen. Dazu einen
bedeutend geringeren Teil, der die Klasse B plus vier Stunden
Eigenausbildung – besser Einweisung – vorweisen kann und demzufolge
den „Feuerwehrführerschein“ besitzt. Womit er zumindest im Dienst-
und Katastrophenfall ans Lenkrad der Löschfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen
Gesamtgewicht darf. Und dann sind da die „Exoten“ unter den
Ehrenamtlern, die die Klasse C vorweisen können. Von denen wird im
Prinzip immer einer gebraucht, wenn es richtig brennt und ein
Löschfahrzeug in die Spur muss. Was ehrenamtlichen Helfern hier
zugemutet wird, ist beschämend. Weil kein Geld da oder anderswo
nötiger (?) ist, wird an der rund 2000 Euro teuren C-Klasse des
Führerscheins gespart. Nur wer selbst in die Tasche greift, kann die
Berechtigung erwerben. Der Bundesrat schafft unterdessen
Ausnahmeregelungen zum EU-Recht, damit Feuerwehrleute nach einer
Schnellbesohlung mit Blaulicht zum Einsatz rasen können. Das hat mit
kontinuierlichem Brandschutz nichts zu tun. Das ist nichts als
Flickschusterei.
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