Die Tötung eines Menschen ist zweifellos eines der
schlimmsten Verbrechen, das hart bestraft gehört. Rüttelt 
Bundesjustizminister Heiko Maas jetzt daran? Eine von ihm beauftragte
Expertengruppe plädiert dafür, Mörder nicht mehr automatisch 
lebenslang hinter Gitter zu bringen. Das mag allgemeine Vorurteile 
bestärken, wonach die deutsche Justiz viele Straftäter mit 
Samthandschuhen anfasst. Doch tatsächlich geht es um eine dringend 
notwendige Reform der Rechtsprechung. Schließlich stammt der 
Mordparagraf noch aus einer Zeit, als die Nazis in Deutschland das 
Sagen hatten. Entsprechend ideologisch gefärbt sind im 
Strafgesetzbuch auch Mordmerkmale wie „Heimtücke“ oder „niedrige 
Beweggründe“. Im Kern geht es um die Frage, wann ein Mord ein Mord 
ist und wann „nur“ Totschlag. Die Antwort entscheidet darüber, ob ein
Straftäter mindestens für 15 Jahre ins Gefängnis muss oder für ein 
Drittel dieser Zeit.  Das geltende Strafrecht begünstigt hier das 
Recht des Stärkeren. Wenn eine Frau ihren gewalttätigen Partner aus 
großer Verzweiflung vergiftet, dann ist das Mord, weil heimtückisch. 
Damit steht die Frau zum Beispiel mit einem Sexualmörder auf einer 
Stufe. Umgekehrt kommt ein Täter mit Totschlag davon, wenn es nicht 
gelingt, ein Mordmerkmal nachzuweisen und er beharrlich über den 
Tathergang schweigt. Die schwammigen Begriffe im Strafrecht können 
also für große Ungerechtigkeit sorgen. Für die Richter ist es 
jedenfalls sehr schwierig, in einer Vielzahl entsprechender Fälle ein
angemessenes Urteil zu fällen. Deshalb macht eine Überarbeitung des 
Strafrechts Sinn. Der Bericht der Expertenkommission ist dafür ein 
Wegweiser.
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