Lausitzer Rundschau: Kein Recht für Menschenhändler Zum Missbrauch von Vaterschaft und Bleiberecht

Das ist ein perfides Geschäft. Es geht um Kinder –
ungeborene. Sie werden „verkauft“ an deutsche Sozialhilfeempfänger,
ehe sie den Mutterleib verlassen haben. Skrupellose Geschäftemacher –
unter ihnen hoch dotierte, deutsche Anwälte und Notare – haben den
internationalen Markt der Wirtschaftsflüchtlinge für sich entdeckt.
Sie versprechen ihren schwangeren Kundinnen Nachwuchs mit deutscher
Staatsbürgerschaft und den Müttern ein Bleiberecht im gelobten Land.
Das Komplettpaket vorbei am Asylrecht für ein paar Tausend Euro. Zu
unfreiwilligen „Helfern“ der Menschenhändler werden dabei derzeit die
Richter des Bundesverfassungsgerichts. Sie hatten entschieden, dass
Vaterschaftsanerkennungen im Verdachtsfall nicht angefochten werden
können. Wie lange wollen die Gesetzgeber noch warten, ehe sie den
Standesämtern endlich die rechtlichen Werkzeuge in die Hand geben,
mit denen sie Scheinvaterschaften verweigern können. Menschenhändler
und Betrüger dürfen in Deutschland nicht das Recht auf ihrer Seite
haben.

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