Das Verhandlungsgezerre um die Hartz-IV-Reform
wird zur politischen Geduldsprobe. Wenn SPD und Grüne allerdings so
tun, als liege der Ball nur im Feld der Regierung, dann muss man
daran erinnern, dass beide Parteien die Schöpfer eben jenes
verkorksten Gesetzes waren, das vor dem Bundesverfassungsgericht
keine Gnade fand. SPD und Grüne hatten einen Regelsatz „ins Blaue“
hinein entworfen. Die Bildungsteilhabe armer Kinder kam in ihrem
Paragrafenwerk überhaupt nicht vor. Etwas mehr Demut bei den heutigen
Oppositionsparteien wäre also durchaus angebracht. Schaut man sich
den augenblicklichen Verhandlungstand genauer an, dann wird deutlich,
dass sich die Regierung durchaus bewegt hat. Träger des
Bildungspakets sollen die Kommunen werden – genauso wie von der
Opposition gefordert. Für die SPD ist es auch ein politischer
Erfolg, dass man über Mindestlöhne spricht. Ein unmittelbarer
Zusammenhang mit den verfassungsrechtlich geforderten Nachbesserungen
ist hier nämlich gar nicht vorhanden. Am Ende wird es eine
gesetzliche Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit geben, mit der die SPD
gut leben kann. Unverständlich bleibt, warum sich die Genossen beim
Regelsatz so schwer tun. Einfach zu sagen, die regierungsoffiziellen
Berechnungen seien windig, ohne genau mitzuteilen, was man
stattdessen will, ist alles andere als überzeugend. Sollen Alkohol
und Tabak wieder bei den Transfers berücksichtigt werden? Und wer
soll als Vergleichsgruppe zur Ermittlung des Regelsatzes dienen? Man
weiß es nicht. Sicher ist aber, dass die Verhandlungen dadurch nur
erschwert werden. Alle Beteiligten sollten ein Interesse daran haben,
die Reform noch vor den anstehenden Landtagswahlen über die Bühne zu
bringen. Viel zu gewinnen gibt es damit nämlich nicht.
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