Die Ausländerdebatte lief über Wochen zum Teil
kräftig schief. Eine abenteuerliche Idee folgte der anderen. So
gesehen ist es zweifellos ein Fortschritt, dass die Regierung jetzt
endlich mit konkreten Gesetzesänderungen aufwartet. Viel mehr als ein
politisches Signal lässt sich darin allerdings nicht erkennen.
Beispiel Zwangsehe: Rechtspolitisch macht es sicher einen
Unterschied, ob dieses Phänomen ein eigener Straftatbestand ist, oder
nur im Kleingedruckten unter der Rubrik der schweren Nötigung
auftaucht. Denn damit wird eindeutig klar, dass unsere Gesellschaft
mitnichten bereit ist, solche „Traditionen“ zu tolerieren. Ob
potenzielle Täter deshalb nun ihr Verhalten ändern, darf aber
trotzdem bezweifelt werden. Dagegen beschwört die Verlängerung des
ehelichen Mindestbestands, also die Dauer einer Ehe, zur Erlangung
eines eigenständigen Aufenthaltsrechts des Partners sogar neue
Probleme herauf: Opfer von Zwangsehen in Deutschland dürften so noch
stärker unter Druck stehen, ihre Situation zu ertragen, denn ihnen
droht die Ausweisung, wenn sie sich wehren. Überhaupt ist das
Strafrecht an dieser Stelle eher ein stumpfes Schwert, denn der
Nachweis einer Zwangsehe ist äußerst schwierig, weil sie sich in
aller Regel hinter einer Mauer des Schweigens abspielt. Eine positive
neue Bestimmung ist, dass bei der Verlängerung des Aufenthaltsrechts
künftig auf den Nachweis eines vom Ausländer zu besuchenden
Integrationskurses geachtet werden soll. Fragt sich nur, warum die
Behörden dies nicht längst schon praktizieren. Vielleicht wäre dem
Land dann mancher populistische Disput erspart geblieben.
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