Die Ausländerdebatte lief über Wochen zum Teil 
kräftig schief. Eine abenteuerliche Idee folgte der anderen. So 
gesehen ist es zweifellos ein Fortschritt, dass die Regierung jetzt 
endlich mit konkreten Gesetzesänderungen aufwartet. Viel mehr als ein
politisches Signal lässt sich darin allerdings nicht erkennen. 
Beispiel Zwangsehe: Rechtspolitisch macht es sicher einen 
Unterschied, ob dieses Phänomen ein eigener Straftatbestand ist, oder
nur im Kleingedruckten unter der Rubrik der schweren Nötigung 
auftaucht. Denn damit wird eindeutig klar, dass unsere Gesellschaft 
mitnichten bereit ist, solche „Traditionen“ zu tolerieren. Ob 
potenzielle Täter deshalb nun ihr Verhalten ändern, darf aber 
trotzdem bezweifelt werden. Dagegen beschwört die Verlängerung des 
ehelichen Mindestbestands, also die Dauer einer Ehe, zur Erlangung 
eines eigenständigen Aufenthaltsrechts des Partners sogar neue 
Probleme herauf: Opfer von Zwangsehen in Deutschland dürften so noch 
stärker unter Druck stehen, ihre Situation zu ertragen, denn ihnen 
droht die Ausweisung, wenn sie sich wehren. Überhaupt ist das 
Strafrecht an dieser Stelle eher ein stumpfes Schwert, denn der 
Nachweis einer Zwangsehe ist äußerst schwierig, weil sie sich in 
aller Regel hinter einer Mauer des Schweigens abspielt. Eine positive
neue Bestimmung ist, dass bei der Verlängerung des Aufenthaltsrechts 
künftig auf den Nachweis eines vom Ausländer zu besuchenden 
Integrationskurses geachtet werden soll. Fragt sich nur, warum die 
Behörden dies nicht längst schon praktizieren. Vielleicht wäre dem 
Land dann mancher populistische Disput erspart geblieben.
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