Lausitzer Rundschau: Schmiergeld im Kittel Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen

Es ist ein gutes Zeichen, dass die organisierte
Ärzteschaft erst gar nicht versucht hat, das Gesetz zur Bekämpfung
der Korruption im Gesundheitswesen zu verhindern. Ob der Grund dafür
tatsächlich ist, dass angeblich 99 Prozent der Mediziner nicht
anfällig sind für die Verlockungen von Geld oder Reisen, sei
dahingestellt. Auf jeden Fall sind die Ärzteverbände sensibel, wenn
es um ihren Ruf geht. Denn Mediziner, die die Hand dafür aufhalten,
dass sie ihre Patienten an bestimmte Labore, Fachkollegen oder
Kliniken überweisen oder ihnen bestimmte Medikamente verschreiben,
missbrauchen ihre einzigartige Machtstellung. Sie zerstören zugleich
das Vertrauensverhältnis, das aufseiten des Patienten geradezu blind
ist und auch sein muss. Und Dienstleister, die solche Ärzte
bestechen, machen den Wettbewerb kaputt und erhöhen damit die Kosten
zum Schaden aller. Es geht also um schweres Verbrechen. Da verwundert
an dem neuen Gesetz eigentlich nur, dass es so spät kommt. Wichtiger
als die Strafandrohung wird allerdings sein, ob und wie das Delikt
nun tatsächlich verfolgt wird. Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften und
eine Kronzeugenregelung fehlen bisher. Dabei wären gerade am Anfang
zur Abschreckung markante Ermittlungserfolge notwendig. Den
wirtschaftlich wohl schädlichsten Korruptionstatbestand erfasst das
Gesetz ohnehin nicht. Das ist der, der zwischen Arzt und Patient
läuft, und der in der stillschweigenden Übereinkunft beider besteht,
dass die teuerste Untersuchung und Behandlung gerade gut genug ist.
Ob sinnvoll oder nicht. Diese Übereinkunft ist zum beiderseitigen
Vorteil – und zum Schaden der Gemeinschaft. Aber das ist ein anderes
Thema.

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