Brandenburg kann einen neuen Erfolg bei der 
konsequenten Verfolgung von Neonazis verzeichnen. Das 
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte jetzt das Verbot
der „Widerstandsbewegung Südbrandenburg“. Die Gruppe mit einem harten
Kern von etwa 30 Extremisten, die durch gespenstische nächtliche 
Fackelzüge in der Region auf sich aufmerksam machte, zeige eine 
Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus, so die klare Einordnung
durch das Gericht. Die Justiz kann nun jeden Versuch der Fortsetzung 
dieser verbotenen Struktur konsequent verfolgen. Doch die handelnden 
Personen verschwinden dadurch nicht. Sie werden versuchen, neue 
Netzwerke zu knüpfen. Schließlich entstand die „Widerstandsbewegung 
Südbrandenburg“ auch aus den Resten eines anderen Neonazi-Vereins, 
der 2006 durch Scheinauflösung einem Verbot zuvorkam. Trotzdem ist 
das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes ein Erfolg. Denn jedes Verbot
wirft die Neonaziszene für einige Zeit zurück und zeigt: Die 
Demokratie ist gegen ihre Feinde nicht wehrlos. Dass sie dabei 
ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln agieren kann, ist nicht 
ihre Schwäche, sondern ihre Stärke. Denn das unterscheidet sie von 
der Diktatur, von der Neonazis träumen.
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