Brandenburg kann einen neuen Erfolg bei der
konsequenten Verfolgung von Neonazis verzeichnen. Das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte jetzt das Verbot
der „Widerstandsbewegung Südbrandenburg“. Die Gruppe mit einem harten
Kern von etwa 30 Extremisten, die durch gespenstische nächtliche
Fackelzüge in der Region auf sich aufmerksam machte, zeige eine
Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus, so die klare Einordnung
durch das Gericht. Die Justiz kann nun jeden Versuch der Fortsetzung
dieser verbotenen Struktur konsequent verfolgen. Doch die handelnden
Personen verschwinden dadurch nicht. Sie werden versuchen, neue
Netzwerke zu knüpfen. Schließlich entstand die „Widerstandsbewegung
Südbrandenburg“ auch aus den Resten eines anderen Neonazi-Vereins,
der 2006 durch Scheinauflösung einem Verbot zuvorkam. Trotzdem ist
das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes ein Erfolg. Denn jedes Verbot
wirft die Neonaziszene für einige Zeit zurück und zeigt: Die
Demokratie ist gegen ihre Feinde nicht wehrlos. Dass sie dabei
ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln agieren kann, ist nicht
ihre Schwäche, sondern ihre Stärke. Denn das unterscheidet sie von
der Diktatur, von der Neonazis träumen.
Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau
Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de
Weitere Informationen unter:
http://