Bundesregierung hält Zusagen zur Stärkung der
Kommunen ein Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das
Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen und zum
quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung
beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft
Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing:
„Der Bund steht zu seinen Zusagen und unterstützt weiterhin die
Kommunen finanziell. Dabei dürfen wir nicht vergessen: Die Länder
stehen in der Verantwortung für ihre Kommunen. Es ist unumgänglich,
dass die Bundesunterstützung auch tatsächlich zusätzlich und
ungekürzt bei den Kommunen ankommt. Kommunalentlastungen des Bundes
sind kein Beitrag zur Konsolidierung von Landeshaushalten.
Der Bund hält mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz
seine Zusagen zur Stärkung der Kommunen ein und erweist sich einmal
mehr als verlässlicher Partner der Kommunen. Für weitere Schritte zur
Stärkung der Kommunen ist das Vertrauen darin wichtig, dass auch die
Länder ein verlässlicher Partner der Kommunen sind. Mit
Taschenspielertricks, wie sie bislang zum Teil praktiziert werden,
gefährden die Länder den eingeschlagenen Weg. Die Länder können mit
einer überzeugenden Zustimmung im Bundesrat und einem anschließenden
kommunalfreundlichen Verhalten unterstreichen, wie wichtig ihnen die
Kommunen sind.
Das Länderverhalten in der Vergangenheit lässt Zweifel zu, ob die
Bundesentlastung tatsächlich ungekürzt und zusätzlich bei den
Kommunen ankommt:
– Die Bundesländer fordern in einem einstimmigen Beschluss die
Bundesregierung auf, bei der Reform der Eingliederungshilfe die
Träger der Eingliederungshilfe um fünf Milliarden Euro zu
entlasten. Das bedeutet: Aufgrund der unterschiedlichen
Zuständigkeitslage würde die für die Kommunen gedachte
Entlastung nicht überall auch tatsächlich bei den Kommunen
ankommen. Ein überwiegender Teil flösse in die Kassen der
Länder.
– Erste Bundesländer reklamieren bereits den Anteil ihrer Kommunen
an der im kommenden Jahr auszuzahlenden eine Milliarde Euro für
ihren Landeshaushalt – mit der Begründung, dass die
Eingliederungshilfe aus dem Landeshaushalt finanziert werde.
Hier wird ein Zusammenhang hergestellt, den es gar nicht gibt:
Die in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils vom Bund
bereitgestellten Milliarde fließt unabhängig von der
Eingliederungshilfe. Hier gibt es keinen inhaltlichen
Zusammenhang.
– Mit der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter hat
der Bund die Kommunen um mehr als fünf Milliarden Euro jährlich
entlastet – oder besser gesagt entlasten wollen. Denn ein Teil
dieser Bundesmittel fließt in die Landeshaushalte mit der
Begründung, dass dort ja auch ein Teil der Kosten für die
Grundsicherung im Alter finanziert wird. Auch hier wird ein
falscher Zusammenhang hergestellt: Es ging mit der größten
Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland nicht darum, dass der Bund die Träger der
Grundsicherung im Alter entlastet. Es ging darum, dass die
Kommunen entlastet werden sollten – die Grundsicherung im Alter
ist dafür nur das erforderliche Vehikel gewesen.“
Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2014 das
Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen und zum
quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung
beschlossen. Damit wird zum einen der Bundesanteil an den Kosten der
Unterkunft im Rahmen des ALG II um 500 Millionen Euro erhöht. Zum
anderen wird der Kommunalanteil an der Umsatzsteuerverteilung
ebenfalls um 500 Millionen Euro ergänzt. Schließlich wird mit der
Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ um 550
Millionen Euro eine weitere erhebliche Unterstützung für die Kommunen
beschlossen. Hinzukommt als Beteiligung des Bundes an den
Betriebskosten der Kinderbetreuung eine weitere Erhöhung des
Festbetrags im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung von jeweils 100
Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018 zugunsten der Länder.
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